Finanzen

Allgemeine Informationen 

Die Stadt Forst (Lausitz) erfasst seit dem 01.01.2011 ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der Doppik.

Diese orientiert sich an der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch und trägt zugleich den Besonderheiten der öffentlichen Finanzwirtschaft Rechnung. Bei der kommunalen Doppik handelt es sich um ein Ressourcenverbrauchskonzept.

Während sich das abgelöste Haushaltssystem der Kameralistik auf Einnahmen und Ausgaben bezog und damit auf die Liquidität abstellte, umfasst das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auch Informationen über Vermögen, Werteverbräuche und Wertezuwächse.

Mit der Doppik stehen Finanzinformationen für strategische Entscheidungen zur Verfügung, die das bisherige Haushaltssystem der Kameralistik nicht liefern konnte. Den Anforderungen der heutigen Zeit an eine intergenerative Gerechtigkeit kann nachhaltig Rechnung getragen werden.

Mit der Einführung der Doppik hat die Stadt Forst (Lausitz) eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 gemäß § 85 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) aufgestellt, welche am 04.12.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

Haushaltsplan

Entsprechend § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Diese enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, Verpflichtungsermächtigungen, Kreditermächtigungen, Steuerhebesätze sowie die Wertgrenzen für die Wesentlichkeit von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen und der Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Kalenderjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr.

Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Haushaltsplan ist gemäß § 66 BbgKVerf ein Teil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Stadt Forst (Lausitz) voraussichtlichen Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushalt wird dabei in einen Ergebnishaushalt mit Teilergebnishaushalten und einen Finanzhaushalt mit Teilfinanzhaushalten gegliedert.

Das Haushaltssicherungskonzept ist ebenfalls Bestandteil des Haushaltsplans. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Forst (Lausitz). Er ist entsprechend der Rechtsvorschriften verbindlich.

Jahresabschluss

Entsprechend § 80 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.

Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen zu enthalten.

Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen. Er besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen.

Weiterhin sind als Anlagen der Anhang, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht, der Rechenschaftsbericht und der Beteiligungsbericht beizufügen.