Finanzen
Allgemeine Informationen
Die Stadt Forst (Lausitz) erfasst seit dem 01.01.2011 ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der Doppik.
Diese orientiert sich an der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch und trägt zugleich den Besonderheiten der öffentlichen Finanzwirtschaft Rechnung. Bei der kommunalen Doppik handelt es sich um ein Ressourcenverbrauchskonzept.
Während sich das abgelöste Haushaltssystem der Kameralistik auf Einnahmen und Ausgaben bezog und damit auf die Liquidität abstellte, umfasst das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auch Informationen über Vermögen, Werteverbräuche und Wertezuwächse.
Mit der Doppik stehen Finanzinformationen für strategische Entscheidungen zur Verfügung, die das bisherige Haushaltssystem der Kameralistik nicht liefern konnte. Den Anforderungen der heutigen Zeit an eine intergenerative Gerechtigkeit kann nachhaltig Rechnung getragen werden.
Mit der Einführung der Doppik hat die Stadt Forst (Lausitz) eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 gemäß § 85 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) aufgestellt, welche am 04.12.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Dokumente:
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011
Haushaltsplan
Entsprechend § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Diese enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, Verpflichtungsermächtigungen, Kreditermächtigungen, Steuerhebesätze sowie die Wertgrenzen für die Wesentlichkeit von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen und der Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Kalenderjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr.
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Haushaltsplan ist gemäß § 66 BbgKVerf ein Teil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Stadt Forst (Lausitz) voraussichtlichen Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushalt wird dabei in einen Ergebnishaushalt mit Teilergebnishaushalten und einen Finanzhaushalt mit Teilfinanzhaushalten gegliedert.
Das Haushaltssicherungskonzept ist ebenfalls Bestandteil des Haushaltsplans. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Forst (Lausitz). Er ist entsprechend der Rechtsvorschriften verbindlich.
Dokumente:
Haushaltsplan 2025 (Einbringung 13.12.2024)
Haushaltsplan 2024 (Genehmigung 06.08.2024)
Haushaltsplan 2023 (Genehmigung 28.07.2023)
Haushaltsplan 2022 (Genehmigung 01.06.2022)
Haushaltsplan 2021 (Genehmigung 29.03.2021)
Haushaltsplan 2020 (Genehmigung 03.07.2020)
Haushaltsplan 2019 (Genehmigung 06.06.2019)
Haushaltsplan 2018 (Genehmigung 03.07.2018)
Haushaltsplan 2017 (Genehmigung 06.06.2017)
Haushaltsplan 2016 (Genehmigung 06.06.2016)
Haushaltsplan 2015 (Genehmigung 29.05.2015)
Haushaltsplan 2014 (Genehmigung 26.05.2014)
Haushaltsplan 2013 (Genehmigung 25.07.2013)
Haushaltsplan 2012 (Genehmigung 19.09.2012)
Haushaltsplan 2011 (Gehnemigung 13.10.2011)
Jahresabschluss
Entsprechend § 80 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.
Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen zu enthalten.
Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen. Er besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen.
Weiterhin sind als Anlagen der Anhang, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht, der Rechenschaftsbericht und der Beteiligungsbericht beizufügen.
Dokumente:
Jahresabschluss 2023 (geprüfter Entwurf)
Jahresabschluss 2022 (Beschlussfassung 08.12.2023)
Jahresabschluss 2021 (Beschlussfassung 02.12.2022)
Jahresabschluss 2020 (Beschlussfassung 26.01.2022)
Jahresabschluss 2019 (Beschlussfassung 30.10.2020)
Jahresabschluss 2018 (Beschlussfassung 06.12.2019)
Jahresabschluss 2017 (Beschlussfassung 20.09.2019)
Jahresabschluss 2016 (Beschlussfassung 08.03.2019)
Jahresabschluss 2015 (Beschlussfassung 28.09.2018)
Jahresabschluss 2014 (Beschlussfassung 04.05.2018)
Jahresabschluss 2013 (Beschlussfassung 08.12.2017)
Jahresabschluss 2012 (Beschlussfassung 14.07.2017)
Jahresabschluss 2011 (Beschlussfassung 09.12.2016)