Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Bauleitplanung

Allgemeine Information

Die Bauleitplanung ist ein durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren in der Planungshoheit der Städte und Gemeinden, um die städtebauliche Entwicklung vorausschauend zu ordnen. Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke ist gemäß BauGB durch Bauleitpläne vorzubereiten. Zur Bauleitplanung gehören:

  • Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und
  • Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.


Die Stadt Forst (Lausitz) bereitet nach Maßgabe des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen mit Hilfe der kommunalen Bauleitplanung vor und leitet diese.

Weitere Informationen zur Bauleitplanung erhalten Sie unter:

Kosten

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zur Bauleitplanung sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Christina Rennhak

Telefon
03562 989-404
Fax
03562 989-403
E-Mail
ch.rennhak@forst-lausitz.de
Zimmer
218

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
202