Flächennutzungsplan
Allgemeine Information
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Hoheitsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) in ihren Grundzügen dar.
Aus dem Flächennutzungsplan, der nur für die Verwaltung verbindlich ist, müssen die Bebauungspläne entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan bildet somit die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Anders als beim Bebauungsplan kann der/die einzelne Bürger/in aus dem Flächennutzungsplan keine Rechtsansprüche ableiten, insbesondere etwa den Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück.
Die rechtswirksame Erstfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) ist am 03.05.1998 in Kraft getreten. Weiterhin sind nachfolgend aufgeführte rechtswirksame Teiländerungen dieses Flächennutzungsplanes (FNP) in Kraft:
- 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung: 06.07.2001, Anlass: bergbaubedingte Neuansiedlung des Ortsteils Horno) - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung: 21.12.2001, Anlass: nördlicher Grenzübergang nach Polen (Zasieki)) - Änderung 2a des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung: 24.12.2003, Anlass: Nordumgehung und Anbindung der August-Bebel-Straße an die B112n) - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung: 30.03.2012, Anlass: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fuhrunternehmen Marko“ im Ortsteil Groß Jamno) - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung am 08.06.2019, Anlass: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen der Stadt der Rosen in der Gubener Straße") - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung am 08.06.2019, Anlass: Fotovoltaikanlagen in den Hainen“) - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Inkraftsetzung: 02.10.2021, Anlass: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiterhof“ an der August-Bebel-Straße).
Ergänzende Information: 3. Änderung des FNP: Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2002 zu einem komplexen 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz); Stand: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die erste Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist erfolgt (derzeit ruhendes bzw. laufendes Verfahren, bisher keine Rechtswirksamkeit erreicht).
Das Verfahren zur 5. Änderung wurde vor Erreichen der Rechtswirksamkeit eingestellt.
Im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) sind zum Flächennutzungsplan die rechtswirksamen Planunterlagen (Planzeichnungen) und die Erläuterungen dazu informell eingestellt. Sollten Sie vertiefende oder ergänzende Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).
Zugehörig zum Flächennutzungsplan gibt es noch die fachbegleitenden Planungen Lärmminderungsplan und Landschaftsplan.
Geodienste:
GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)
Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen
Unterlagen
Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über den wirksamen Flächennutzungsplan informieren.
Kosten
Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zum Flächennutzungsplan sind grundsätzlich gebührenfrei.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Christina Rennhak
- Telefon
- 03562 989-404
- Fax
- 03562 989-403
- ch.rennhak@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202