Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Flächennutzungsplan

Allgemeine Information

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Hoheitsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) in ihren Grundzügen dar.

Aus dem Flächennutzungsplan, der nur für die Verwaltung verbindlich ist, müssen die Bebauungspläne entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan bildet somit die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Anders als beim Bebauungsplan kann der/die einzelne Bürger/in aus dem Flächennutzungsplan keine Rechtsansprüche ableiten, insbesondere etwa den Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück.

Die rechtswirksame Erstfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) ist am 03.05.1998 in Kraft getreten. Weiterhin sind nachfolgend aufgeführte rechtswirksame Teiländerungen dieses Flächennutzungsplanes (FNP) in Kraft:

  • 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung: 06.07.2001, Anlass: bergbaubedingte Neuansiedlung des Ortsteils Horno)
  • 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung: 21.12.2001, Anlass: nördlicher Grenzübergang nach Polen (Zasieki))
  • Änderung 2a des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung: 24.12.2003, Anlass: Nordumgehung und Anbindung der August-Bebel-Straße an die B112n)
  • 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung: 30.03.2012, Anlass: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fuhrunternehmen Marko“ im Ortsteil Groß Jamno)
  • 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung am 08.06.2019, Anlass: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen der Stadt der Rosen in der Gubener Straße")
  • 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung am 08.06.2019, Anlass: Fotovoltaikanlagen in den Hainen“)
  • 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
    (Inkraftsetzung: 02.10.2021, Anlass: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiterhof“ an der August-Bebel-Straße).

Ergänzende Information: 3. Änderung des FNP: Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2002 zu einem komplexen 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz); Stand: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die erste Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist erfolgt (derzeit ruhendes bzw. laufendes Verfahren, bisher keine Rechtswirksamkeit erreicht).
Das Verfahren zur 5. Änderung wurde vor Erreichen der Rechtswirksamkeit eingestellt.

Im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) sind zum Flächennutzungsplan die rechtswirksamen Planunterlagen (Planzeichnungen) und die Erläuterungen dazu informell eingestellt. Sollten Sie vertiefende oder ergänzende Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).

Zugehörig zum Flächennutzungsplan gibt es noch die fachbegleitenden Planungen Lärmminderungsplan und Landschaftsplan.

Geodienste:

GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)  

Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen


EU-Logo

Unterlagen

Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über den wirksamen Flächennutzungsplan informieren.

Kosten

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zum Flächennutzungsplan sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Christina Rennhak

Telefon
03562 989-404
Fax
03562 989-403
E-Mail
ch.rennhak@forst-lausitz.de
Zimmer
218

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
202