Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Soziale Leistungen Zuzug

Wohnberechtigungsscheine

Allgemeine Information

Für den Bezug folgender Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich:

    1. Öffentlich geförderter Wohnungseinheiten, welche über den 1. Förderweg gefördert wurden.
    2. Öffentlich geförderter Wohnungseinheiten, welche über den 3. Förderweg gefördert wurden.
    3. Wohnungen, die mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmitteln oder Städtebauförderungsmitteln des Landes Brandenburg gefördert worden sind.
    4. Wohnungen, für die ab dem 01.01.2002 Fördermittel im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes gewährt werden.

      Ist ein Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung erforderlich, werden Sie darüber vom Eigentümer oder Vermieter der Wohnung in Kenntnis gesetzt.

      Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bitte in der Wohngeldstelle des Fachbereichs Bürgerservice.

      Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bestimmte Einkommensgrenzen (gem. § 22 Abs. 2 Brandenburg. Wohnraumförderungsgesetz) und Wohnungsgrößen einzuhalten sind. Auskünfte dazu erhalten Sie ebenfalls in der Wohngeldstelle des Fachbereichs Bürgerservice.

      Der in der Stadt Forst (Lausitz) ausgestellte Wohnberechtigungsschein gilt ausschließlich für das Land Brandenburg.

      Sofern Sie in einem anderen Bundesland eine Wohnung beziehen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, ob ein ausgestellter Wohnberechtigungsschein von der Stadt Forst (Lausitz) anerkannt wird.

      Unterlagen

      Bitte füllen Sie die unten aufgeführten Formulare aus.

      Kosten

      Gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg im Bereich Wohnungswesen ist für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu erheben. Gebührenermäßigungen sind in bestimmten Fällen möglich.

      Formulare:

      Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

      Frau K. Zutz

      Telefon
      03562 989-326
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      111

      Pascal Scheider

      Telefon
      03562 989-325
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      110

      Isabell Fox

      Telefon
      03562 989-320
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      109

      Maria-Helene Budeus

      Telefon
      03562 989-324
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      109

      Brit Krusch

      Telefon
      03562 989-555
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      Cottbuser Straße 35 C

      Emily Schlabe

      Telefon
      03562 989-326
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      111