Winterdienst
Allgemeine Information
Die Regelungen zum Winterdienst entnehmen Sie bitte der
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterwartung) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz).
Für die Ausführung der Schneeberäumung und dem Streuen bei Glätte sind zuständig:
- auf den Fahrbahnen der öffentlich gewidmeten Straßen und Wege sowie auf Parkplätzen die Stadt Forst (Lausitz)
- auf Radwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen die Stadt Forst (Lausitz)
- auf Gehwegen, bzw. auf Straßen ohne Gehwegen auf einen Streifen von ca. 1,5 m Breite entlang des gesamten grundstückes, der Anlieger.
Die Ausführung sollte an
- Werktagen bis 7:00 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr erfolgen
und muss bei Notwendigkeit im Laufe des Tages wiederholt werden.
Kosten
Die Gebühren für den Winterdienst richten sich nach der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterwartung) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz).
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Olaf Bräuer
- Telefon
- 03562 989-450
- Fax
- 03562 989-473
- o.braeuer@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 306
Lars Habertag
- Telefon
- 03562 989-445
- Fax
- 03562 989-473
- l.habertag@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 314 / 311