Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Winterdienst

Allgemeine Information

Die Regelungen zum Winterdienst entnehmen Sie bitte der

  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterwartung) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz).

Für die Ausführung der Schneeberäumung und dem Streuen bei Glätte sind zuständig:

  • auf den Fahrbahnen der öffentlich gewidmeten Straßen und Wege sowie auf Parkplätzen die Stadt Forst (Lausitz)
  • auf Radwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen die Stadt Forst (Lausitz)
  • auf Gehwegen, bzw. auf Straßen ohne Gehwegen auf einen Streifen von ca. 1,5  m Breite entlang des gesamten grundstückes, der Anlieger.

Die Ausführung sollte an

  • Werktagen bis 7:00 Uhr,
  • an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr erfolgen

und muss bei Notwendigkeit im Laufe des Tages wiederholt werden.

Kosten

Die Gebühren für den Winterdienst richten sich nach der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung/Winterwartung) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz).

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Olaf Bräuer

Telefon
03562 989-450
Fax
03562 989-473
E-Mail
o.braeuer@forst-lausitz.de
Zimmer
306

Lars Habertag

Telefon
03562 989-445
Fax
03562 989-473
E-Mail
l.habertag@forst-lausitz.de
Zimmer
314 / 311