Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Wasserversorgungsanlagen, private

Allgemeine Information

Nach § 2 Abs. 2, Buchstabe b) der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 2, Buchstabe b) der Fäkaliensatzung sind auch Wassermengen Gebühren relevant, die auf dem Grundstück gewonnen oder dem Grundstück sonst zugeführt werden z. B. aus Regenwassernutzung, Brunnen usw.

Diese Wassermengen sind durch Messeinrichtungen zu erfassen.

Der Einbau einer Messeinrichtung ist bei der Stadt zu beantragen.

Unterlagen

Soll eine private Wasserversorgungsanlage in Betrieb genommen werden, so ist vor der Inbetriebnahme ein Antrag zum Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).

Soll die zusätzliche Messeinrichtung nicht mehr genutzt werden, ist ein Antrag auf Ausbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen.

Die Antragsformulare und zusätzlichen Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) im Bereich Formulare besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich diese Formulare herunterzuladen.

Grundlagen

  • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
  • Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst  Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)

Kosten

Laut Abwassergebührensatzung bzw. Fäkaliensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für eine Messeinrichtung 1,82 €/Monat.

Formulare: