Wasserversorgungsanlagen, private
Allgemeine Information
Nach § 2 Abs. 2, Buchstabe b) der Abwassergebührensatzung und § 12 Abs. 2, Buchstabe b) der Fäkaliensatzung sind auch Wassermengen Gebühren relevant, die auf dem Grundstück gewonnen oder dem Grundstück sonst zugeführt werden z. B. aus Regenwassernutzung, Brunnen usw.
Diese Wassermengen sind durch Messeinrichtungen zu erfassen.
Der Einbau einer Messeinrichtung ist bei der Stadt zu beantragen.
Unterlagen
Soll eine private Wasserversorgungsanlage in Betrieb genommen werden, so ist vor der Inbetriebnahme ein Antrag zum Einbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).
Soll die zusätzliche Messeinrichtung nicht mehr genutzt werden, ist ein Antrag auf Ausbau einer Messeinrichtung bei der Stadt Forst (Lausitz) einzureichen.
Die Antragsformulare und zusätzlichen Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz). Auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) im Bereich Formulare besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich diese Formulare herunterzuladen.
Grundlagen
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
- Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Kosten
Laut Abwassergebührensatzung bzw. Fäkaliensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für eine Messeinrichtung 1,82 €/Monat.