Donnerstag, 13. Juni 2024 | Allgemeines | Der Landkreis Spree-Neiße informiert Wahlvorschläge für den neu zu wählenden Jugendhilfeausschuss

... für die Wahlzeit 2024 bis 2029 können ab sofort eingereicht werden - Aufforderung an die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Voraussichtlich am 04.09.2024 wird der neu gewählte Kreistag des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa auf der Grundlage von § 128 BbgKJG die stimmberechtigten Mitglieder des neuen Jugendhilfeausschusses und deren Vertreter wählen.

Nach § 128 Abs. 1 BbgKJG gibt es 15 stimmberechtigte Mitglieder. Neun Personen sind demnach gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII i. V. m. § 128 Abs. 5 BbgKJG Mitglieder des Kreistages bzw. von ihm gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene erwachsene Menschen sowie jugendliche Menschen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben und nach § 71 Abs. 6 Satz 3 SGB VIII i. V. m. § 128 Abs. 6 BbgKJG der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa oder eine von ihm bestellte Vertretung aus der Verwaltung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.

Nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII i. V. m. § 128 Abs. 7 und 8 BbgKJG werden sechs stimmberechtigte Mitglieder von den nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, die im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa tätig sind, vorgeschlagen.

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ruft die nach § 75 SGB VIII anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, die im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa tätig sind, auf, Personen vorzuschlagen, die bereit sind, sich vom Kreistag des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wählen zu lassen.

Da wir nunmehr aufgrund des neuen BbgKJG und dem § 128 ff verpflichtet sind, junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahres im Jugendhilfeausschuss zu beteiligen, wäre es wünschenswert, wenn sich auch junge Kolleginnen und Kollegen der anerkannten freien Träger bewerben würden.

Die Vorschläge sind unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift bis zum 22.07.2024 beim:

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

einzureichen.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa