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Wahlscheinantrag für die Wahl zum Bundestag am 23.02.2025

Allgemeine Information

Das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung steht. Deshalb empfiehlt das Wahlbüro vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.


Zum Online-Antrag


Briefwahllokal

Das Briefwahllokal öffnet ab 10.02.2025 in der Lindenstraße 10 – 12 in Forst (Lausitz) im Bürgeramt. Dort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen zu den allgemeinen Öffnungszeiten persönlich abholen oder direkt vor Ort wählen.

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 14.02.2025: 09:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 09:00 - 15:00 Uhr



FAQ zur Briefwahl:

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden.

Können die Briefwahlunterlagen schon vorher angefordert werden?

Das Wahlbüro schaltet ab Samstag, 18. Januar 2025 einen Link unter www.forst-lausitz.de auf der städtischen Website frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025, erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Das Wahlbüro rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel.

Ist es möglich, schon vorher zu wählen?

Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich. Die Stadt wird ihr Briefwahllokal für die Briefwahl im Bürgeramt des Rathauses, Lindenstraße 10-12, zum 10. Februar 2025 öffnen.

Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?

Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.

Ist es möglich, vom Urlaubsort aus zu wählen?

Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.

Was ist, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen?

Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12:00 Uhr neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich.

Bis wann muss der ausgefüllte Wahlbrief bei der Stadt vorliegen?

So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Forst (Lausitz) eingehen. Die Wahlunterlagen können auch persönlich in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder im Bürgeramt abgegeben werden.

Das ist auch kurzfristig am Wahltag noch bis 18:00 Uhr möglich.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
m.makiola@forst-lausitz.de
Zimmer
104