Vollstreckung
Allgemeine Information
Die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt nicht durch den Gerichtsvollzieher sondern durch die Stadtkasse des Fachbereiches Finanzen als Vollstreckungsbehörde selbst. Sie richtet sich nach den Regelungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg, nach der Kostenordnung, der Abgabenordnung und weiteren Gesetzen.
Zu den Aufgaben gehört auch die Abnahme der Vermögensauskunft.
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist auch verpflichtet für andere Behörden in Amtshilfe gegen Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) zu vollstrecken.
Die Vollstreckung kann durch Aufsuchen des Schuldners durch den Vollstreckungsbediensteten im Außendienst erfolgen, aber auch durch die Mitarbeiterinnen des Innendienstes, durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel auch durch Kontopfändungen oder Pfändung von Arbeitseinkommen.
Möglich sind auch das Eintragen von Sicherungshypotheken in Grundbüchern oder der Antrag auf Zwangsversteigerung.
Kosten
Gebühren werden nach der Kostenordnung des Landes Brandenburg erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Kathrin Huhn
- Telefon
- 03562 989-212
- Fax
- 03562 989-216
- k.huhn@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 406 A
Jörg Marek
- Telefon
- 03562 989-219
- Fax
- 03562 989-216
- j.marek@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 406
Doreen Baumgart
- Telefon
- 03562 989 147
- Fax
- 03562 989 216
- d.baumgart@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 407