Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Wohnen

Verkehrswertgutachten

Allgemeine Information

Von der Stadt Forst (Lausitz) wird auf Antrag eine Zuarbeit zum Verkehrswertgutachten bezüglich eines Grundstückes erstellt.
Die Zuarbeit wird in der Regel vom Grundstückseigentümer bzw. einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken angefordert.

Im Verkehrswertgutachten werden u. a. folgende Aussagen getroffen:

  • Fragen zur Möglichkeit der Bebauung, zulässige Nutzung des Grundstückes u. a.
  • Erhebung von Erschließungsbeiträgen (BauGB) sowie Straßenausbaubeiträgen und Kanalanschlussbeiträgen (KAG)
  • Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser)
  • Entwässerung des Grundstückes
  • Umstände, die noch für die Ermittlung des Grundstückes von Bedeutung sind
  • städtebauliche Maßnahmen

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall.

Bitte halten Sie dazu im Vorfeld Rücksprache mit der nachfolgend benannten Ansprechpartnerin.

Kosten

Entsprechend der zur Zeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) ist bei einem normalen Arbeitsaufwand eine Gebühr in Höhe von 28,00 € für die Erteilung zu entrichten.

Bei einem erhöhten Arbeitsaufwand beträgt die Gebühr 56,00 €.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Ute Rapke

Telefon
03562 989-419
Fax
03562 989-403
E-Mail
u.rapke@forst-lausitz.de
Zimmer
216