Vergnügungssteuer
Allgemeine Information
Der Besteuerung auf der Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Forst (Lausitz) unterliegt das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apperaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
- in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften,
- Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen,
- Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder anderen jedermann zugänglichen Orten
Unterlagen
Die Unterlagen sind entsprechend der Regelungen der o.g. Satzung vom Veranstalter einzureichen.
Kosten
Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist Vergnügungssteuersatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Furkert
- Telefon
- 03562 989-230
- Fax
- 03562 989-202
- p.furkert@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 414
Christina Gerschwitz
- Telefon
- 03562 989-234
- Fax
- 03562 989-202
- ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 417