Vereinsförderung
Förderung von sozialen Einrichtungen, Vereinen und Initiativgruppen
Allgemeine Information
Auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen vom 01.01.2002 können eingetragene Vereine, soziale Einrichtungen und Initiativgruppen der Stadt Forst (Lausitz) Zuschüsse beantragen.
Die Stadt Forst (Lausitz) fördert die soziale Sicherung, d.h. die Arbeitsfähigkeit und/oder den qualitativen Ausbau der sozialen Angebote durch die Bewilligung von Zuweisungen.
Die Förderung beträgt nicht mehr als 75 v. H. der Gesamtkosten der Maßnahme.
Ebenso ist diese Stelle Bindeglied zwischen sozialen Einrichtungen, Vereinen und Institutionen und den Fachbereichen der Stadt Forst (Lausitz) und unterstützt die Zusammenarbeit.
Unterlagen
Förderantrag für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen der Stadt Forst (Lausitz).
Der Antrag muss bis zum 30.06. des Jahres bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen sein.
Bis zum 31.03. des Folgejahres ist durch den Antragsteller der Verwendungsnachweis (detallierter Sachbericht und Abrechnung mit Originalbelegen) vorzulegen.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Anett Müller
- Telefon
- 03562 989-300
- Fax
- 03562 989-303
- a.mueller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 126
Michael Lampe
- Telefon
- 03562 989-302
- Fax
- 03562 989-303
- m.lampe@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 118