Straßenreinigung
Die Straßenreinigung in der Stadt Forst (Lausitz) wird in der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS) sowie in der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) geregelt.
Allgemeine Information
In der
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS) sowie in der
- Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung / Winterwartung) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz)
sind die jeweiligen Verantwortlichen für die Ausführung der Straßenreinigung - Reinigung von Laub und Streusand, Kurzhalten bzw. Entfernung von Wildbewuchs und ggf. Durchführung einer kontinuierlichen Rasenmahd, sowie Beräumung von Müll und sonstigem Unrat, einschließlich deren fachgerechter und ordnungsgemäßer Beseitigung, detailliert festgelegt.
Folgende Regelungen zur Zuständigkeit wurden dabei getroffen:
Maschinelle Reinigung der Fahrbahnen, aller in Reinigungsklasse 1 (RK 1) in Anlage 2 und Reinigungsklasse 2 (RK 2) in Anlage 3, Straßenreinigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) aufgeführten, öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (durchgehend, befestigter Ausbauzustand) |
Stadt Forst (Lausitz) |
Manuelle Reinigung der Fahrbahnen aller in Reinigungsklasse 3 (RK 3) in Anlage 4 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) aufgeführten, öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (weitestgehend unbefestigter Ausbauzustand, bei beidseitiger Bebauung nur bis Straßenmitte) | Anlieger |
Maschinelle Reinigung von Radwegen und gemeinsamen Rad- / Gehwegen | Stadt Forst (Lausitz) |
Manuelle Reinigung von Gehwegen und zwischengelagerten Grünstreifen bei nicht ausgebautem Gehweg | Anlieger |
Reinigungsplan
Mit Inkrafttreten der „Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)“ am 01.01.2022 wurden verschiedene Änderungen wirksam.
Neben der kompletten Umgestaltung des Reinigungsplanes erfolgt die Ausführung der Leistung seit Saisonbeginn in Eigenleistung der Stadt Forst (Lausitz).
Die geänderten Tourenpläne wurden in den vergangenen Monaten weiter optimiert.
Für das zweite Halbjahr 2022 können wir nunmehr den aktuellen Tourenplan präsentieren.
Entsprechend der
- Reinigungsklasse 1 (14-tägige Reinigung)
oder der - Reinigungsklasse 2 (4-wöchentliche Reinigung)
finden Sie Ihre Straße in alphabetischer Reihenfolge geordnet mit den vorgesehenen Kehrterminen.
Zur Durchführung der ordnungsgemäßen Reinigung bitten wir alle Anwohner höflich, die betroffenen Straßen am jeweiligen Kehrtag freizuhalten, insbesondere von abgestellten/parkenden Fahrzeugen.
Hinweis aus dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit:
Bitte beachten Sie, dass die jeweilig geltende Beschilderung lt. straßenverkehrsrechtlicher Anordnung in den verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten dauerhaft wirksam ist.
Dies gilt auch an kehrfreien Tagen.
Kosten
Es werden Gebühren entsprechend der derzeit gültigen Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung (Straßenreinigung / Winterwartung) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Olaf Bräuer
- Telefon
- 03562 989-450
- Fax
- 03562 989-473
- o.braeuer@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 306