Straßennetz

Allgemeine Information

Die öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet sind nach ihrer Verkehrsbedeutung in Straßengruppen (Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen) eingeteilt und werden entsprechend ihrer Funktion im Straßennetz der Stadt Forst klassifiziert.

Bundesstraße B 112
(zwischen der Autobahnanschlussstelle Forst und der Gemeindegebietsgrenze nördlich des Ortsteils Briesnig): Umgehungsstraße, Kreisverkehr Umgehungsstraße, Spremberger Straße (in Richtung Stadtmitte), die Berliner Straße, Cottbuser Straße (in Richtung Ortslage Eulo), Euloer Straße (zwischen Cottbuser Straße in Richtung Muknitz), Gubener Chaussee (zwischen der Ortslage Eulo und dem Ortsteil Bohrau), Hauptstraße im Ortsteil Bohrau und Briesniger Hauptstraße im Ortsteil Briesnig.

Bundesstraße B 115
verläuft zwischen der Autobahnanschlussstelle Forst und der Gemeindegebietsgrenze im Bereich der Ortslage Simmersdorf-Siedlung.

Landesstraße L 49
(zwischen der Autobahnanschlussstelle Bademeusel und dem Kreisverkehr am Wasserturm): Groß Bademeuseler Straße, Triebeler Straße

Landesstraße L 49
(zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und der Gemeindegrenze westlich des Ortsteils Groß Jamno): Spremberger Straße (ab Kreisverkehr Umgehungsstraße in Richtung Ortsteil Groß Jamno), Jamnoer Hauptstraße im Ortsteil Groß Jamno

Kreisstraße K 7109
(zwischen B112/Umgehungsstraße und der Gemeindegebietsgrenze südlich der Ortslage Domsdorf): Skurumer Straße (Umgehungsstraße bis Muskauer Straße), Muskauer Straße (Muskauer Straße bis Domsdorfer Straße), Domsdorfer Straße

Kreisstraße K 7110
(zwischen B112 und der Gemeindegebietsgrenze westlich des Ortsteils Mulknitz): Mulknitzer Dorfstraße

Gemeindestraße sind alle anderen im Gemeindegebiet öffentlich gewidmeten Straßen.

Die Klassifizierung der öffentlich gewidmeten Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt in:

Straßen mit überwiegendem Durchgangsverkehr sind Verkehrsanlagen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und dem überörtlichen Durchgangsverkehr innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslagen und Baugebiete dienen. Diese Straßen sind vergleichbar in der Bedeutung mit Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen.

Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr/Gemeindeverbindungsstraßen sind Verkehrsanlagen, die dem innerörtlichen Verkehr sowie dem Anliegerverkehr innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslagen und Baugebiete und überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinde und Gemeindeteilen dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die dem Gemeindegebiet befindliche Anschluss an das überörtliche Straßennetz dienende Straßen.

Anliegerstraßen sind Verkehrsanlagen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslagen und Baugebiete dienen.

Fußgängergeschäftsstraßen sind Verkehrsanlagen, die in ihrer Frontlänge mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss genutzt werden und in ihrer gesamten Breite dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte Nutzung für den Anliegerverkehr möglich ist.

Selbständige Gehwege, selbständige Radwege, selbständige kombinierte Rad-/Gehwege sind selbständig geführte Verkehrsanlagen, die nicht Bestandteil der oben genannten Verkehrsanlagen sind, auch wenn die Benutzung für den Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen möglich ist.

Verkehrsberuhigte Bereiche sind Verkehrsräume, in denen der fließende Durchgangsverkehr verdrängt und die funktionelle Aufteilung durch verkehrsberuhigte Baumaßnahmen so gestaltet ist, dass die Verkehrsräume von allen Verkehrsteilnehmern im Sinne des § 42 Abs. 4a StVO gleichberechtigt genutzt werden können.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in ihrem Gemeindegebiet für insgesamt 151,5 km Gemeindestraßen, 39,98 km selbständige Radwege und im Verlauf von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten für 19,65 km Gehwege verantwortlich.

Mit Stand zum Jahresende 2018 sind in der Stadt Forst (Lausitz) noch 51,05 km bereits befestigte Straßen der Zustandsklasse 4 und 23,36 km unbefestigte Straße vorhanden.

Das Investitionsprogramm wird im Zusammenhang mit der Finanzplanung der Stadt Forst (Lausitz) in der Regel für 3 Jahre aufgestellt (Maßnahmenplan Straßenbau 2019 bis 2021).

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sabine Jahnke

Telefon
03562 989-410
Fax
03562 989-403
E-Mail
s.jahnke@forst-lausitz.de
Zimmer
301