Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe Wohnen

Straßenentwässerung

Allgemeine Information

Bei jeder befestigten öffentlichen Verkehrsanlage wird das anfallende Niederschlagswasser über ein geeignetes System entsorgt. Das gewählte System, d.h. die Art der Straßenentwässerung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, z.B.:

    • Befindet sich die Verkehrsanlage in einer Trinkwasserschutzzone?
    • Befindet sich angrenzend eine Vorflut, d. h. Grabensystem, Mühlgraben oder dergleichen?
    • Befindet sich angrenzend ein geschlossenes Niederschlagswasserkanalsystem?
  • Was sagt das Baugrundgutachten zu Versickerungsmöglichkeiten aus?

Ansprechpartnerin für beitragsrechtliche Belange: Frau Gohrbandt (FB Stadtentwicklung)

Ansprechpartner für technische Belange Herr Sven Seidel (Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung)

Unterlagen

Im Rahmen der Planung einer Straßenbaumaßnahme wird unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren die Straßenentwässerungsanlage mitgeplant und dementsprechend dann hergestellt. Sie ist Bestandteil des Straßenbauprojektes.

Die Unterhaltung der bestehenden Straßenentwässerungsanlagen, d. h. die Reinigung und Instandsetzung der Straßenabläufe und Kanäle, obliegt dem Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz), siehe Abwasserbeseitigung.

Sollte also ein vorhandener Straßenablauf seiner Funktion nicht gerecht werden, sind diese Hinweise direkt an den Eigenbetreib Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) zu richten.

Grundlagen:

    • Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) (Straßenbaubeitragssatzung)
  • Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) (Erschließungsbeitragssatzung)

Kosten

Wird mit dem Straßenbau die Straßenentwässerungsanlage erneuert oder erstmals hergestellt, erhebt die Stadt Forst (Lausitz) für die Teileinrichtung Straßenentwässerung Beiträge gemäß der Straßenbaubeitragssatzung oder Erschließungsbeitragssatzung.

Für die Unterhaltung werden keine Gebühren erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Birgit Gohrbandt

Telefon
03562 989-409
Fax
03562 989-403
E-Mail
b.gohrbandt@forst-lausitz.de
Zimmer
213

Sven Seidel

Telefon
03562 989-271
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.seidel@forst-lausitz.de
Zimmer
219

Richard Smoller

Telefon
03562 6999310
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141