Straßenbaubeiträge, Erhebung von
Allgemeine Information
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist der § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg – KAG BB –in der aktuellen Fassung.
Demnach werden nach § 8 Abs.1 bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen keine Beiträge (Straßenbaubeiträge) erhoben. Für Baumaßnahmen, welche bis zum 31.12.2018 beendet wurden, sind weiterhin Straßenbaubeiträge nach §20 Abs. 3 KAG in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) in der aktuellen Fassung zu erheben.
Bürgerhinweis
Im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) werden die in Planung und Bauausführung befindlichen Straßen- und Kanalbaumaßnahmen unter der Rubrik: „Der Fachbereich Bauen informiert“ und „Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ informiert“ bekanntgegeben.
Vor Baubeginn werden die betroffenen Grundstückseigentümer/-innen über die geplante Straßenbaumaßnahme informiert.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Birgit Gohrbandt
- Telefon
- 03562 989-409
- Fax
- 03562 989-403
- b.gohrbandt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 213