Sicherungshypotheken, Löschungsbewilligung
Allgemeine Information
Eine Löschungsbewilligung für Sicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.
Unterlagen
- Grundbuchauszug
- Unterlagen aus denen die Bezahlung zu ersehen ist
Kosten
Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung in Höhe von 36,50 EUR je Löschungsbewilligung erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Liebig
- Telefon
- 03562 989-214
- Fax
- 03562 989-216
- p.liebig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 402