Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe

Schulräume, Vermietung von

Allgemeine Information

Schulräume kommunaler Schulen können für schulfremde Zwecke genutzt werden.

Die Nutzer sind in verschiedene Nutzergruppen eingeteilt.

Nutzergruppe A

  • gewerbliche Unternehmen
  • Veranstalter, die ein Entgelt oder eine Umlage erheben
  • private Nutzer

Nutzergruppe B

  • Behörden oder Dienststellen
  • religiöse Gemeinschaften
  • Parteien und politische Organisationen
  • nicht gemeinnützige Vereine oder Gruppen

Nutzergruppe C

  • gemeinnützigen Vereine in der Stadt Forst (Lausitz)

Die Vermietung erfolgt nach dem Grundsatz, dass schulische Belange Vorrang haben.
So können zum Beispiel in der Regel Schulräume nur nach Unterrichtsende vermietet werden.

Unterlagen

Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben einzureichen:

  • gewünschte Schule (evtl. gewünschter Raum)
  • Datum und Uhrzeit der beabsichtigten Nutzung
  • Nutzungszweck und voraussichtliche Anzahl der Nutzer

Kosten

Gebühren werden gemäß „Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen städtischer Trägerschaft“ wie folgt erhoben:

Raumart: Klassenraum oder Fachkabinett

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 25,56 €
Nutzergruppe B - 12,78 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 40,90 €
Nutzergruppe B - 20,45 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Raumart: Speiseraum

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro

Nutzergruppe A - 35,79 €
Nutzergruppe B - 20,45 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 51,13 €
Nutzergruppe B - 25,56 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Raumart: Aula

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 51,13 €
Nutzergruppe B - 38,35 €
Nutzergruppe C - 25,56 €

Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 127,82 €
Nutzergruppe B - 102,26 €
Nutzergruppe C - 51,13 €

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Evelyn Rockau

Telefon
03562 989-437
Fax
03562 989-403
E-Mail
e.rockau@forst-lausitz.de
Zimmer
101