Schulräume, Vermietung von
Allgemeine Information
Schulräume kommunaler Schulen können für schulfremde Zwecke genutzt werden.
Die Nutzer sind in verschiedene Nutzergruppen eingeteilt.
Nutzergruppe A
- gewerbliche Unternehmen
- Veranstalter, die ein Entgelt oder eine Umlage erheben
- private Nutzer
Nutzergruppe B
- Behörden oder Dienststellen
- religiöse Gemeinschaften
- Parteien und politische Organisationen
- nicht gemeinnützige Vereine oder Gruppen
Nutzergruppe C
- gemeinnützigen Vereine in der Stadt Forst (Lausitz)
Die Vermietung erfolgt nach dem Grundsatz, dass schulische Belange Vorrang haben.
So können zum Beispiel in der Regel Schulräume nur nach Unterrichtsende vermietet werden.
Unterlagen
Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben einzureichen:
- gewünschte Schule (evtl. gewünschter Raum)
- Datum und Uhrzeit der beabsichtigten Nutzung
- Nutzungszweck und voraussichtliche Anzahl der Nutzer
Kosten
Gebühren werden gemäß „Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen städtischer Trägerschaft“ wie folgt erhoben:
Raumart: Klassenraum oder Fachkabinett
Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag
Nutzergruppe A - 25,56 €
Nutzergruppe B - 12,78 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)
Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag
Nutzergruppe A - 40,90 €
Nutzergruppe B - 20,45 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)
Raumart: Speiseraum
Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro
Nutzergruppe A - 35,79 €
Nutzergruppe B - 20,45 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)
Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag
Nutzergruppe A - 51,13 €
Nutzergruppe B - 25,56 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)
Raumart: Aula
Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag
Nutzergruppe A - 51,13 €
Nutzergruppe B - 38,35 €
Nutzergruppe C - 25,56 €
Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag
Nutzergruppe A - 127,82 €
Nutzergruppe B - 102,26 €
Nutzergruppe C - 51,13 €
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Evelyn Rockau
- Telefon
- 03562 989-437
- Fax
- 03562 989-403
- e.rockau@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 101