Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Schiedsstelle Forst (Lausitz)

Allgemeine Information

Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.

Insbesondere beschäftigt sich die Schiedsstelle mit:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
  • Strafsachen

Die Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und im Gegensatz zu den früheren Schiedskommissionen zu einer Entscheidung in irgendeiner Art nicht berufen.
Der Grundgedanke einer Schiedsstelle ist, dass eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichtes erreicht werden soll.

In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsstelle in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld oder auf eine in Geld schätzbare Leistung gerichtet ist oder auf einem Rechtsverhältnis beruht. Beispielhaft sind die Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarschaftsrechtlicher Belange.

Weiterhin kann die Schiedsstelle auch zur Beilegung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden, z. B. bei Ehrverletzungen im sozialen Bereich oder Ehrverletzungen im Zusammenhang mit anderen Rechtsstreitigkeiten (Sühneversuch nach § 380 Abs. 1 StPO).

Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Belange der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d. h. grundsätzlich bei Schuldverschreibungen aller Art, Anerkenntnisse, Bürgschaften, Hypotheken- und Grundschuldbestellungen, Abtretungserklärungen, Vollmachten, Quittungen und bei Verträgen.

Ebenso dürfen durch die Schiedsstelle keine Beglaubigungen von Urkunden usw. vorgenommen werden, es sei denn es handelt sich um ein durch die Schiedsstelle selbst ausgestelltes Dokument.

Um mit der in der Stadt Forst (Lausitz) arbeitenden Schiedsstelle Verbindung aufnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Simmann (Ansprechpartnerin). Diese nimmt Ihre Kontaktdaten auf und leitet sie an die Vorsitzende der Schiedsstelle weiter.

Vorsitzende der Schiedsstelle: Caroline Behrendt

Stellvertretender Vorsitzender: Horst Erben

Kosten

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden §§ 38 bis 40 (2) erheben die Schiedsstellen für ihre Tätigkeit eine Gebühr. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand und beträgt 30 bis 40 €.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Stefanie Simmann

Telefon
03562 989-163
Fax
03562 7460
E-Mail
s.simmann@forst-lausitz.de
Zimmer
214