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Sanierungs- und Entwicklungsgebiete / Genehmigungspflichten

Allgemeine Information

Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):

  • Sanierungsgebiet "Innenstadt"
  • Sanierungsgebiet "Nordstadt"
  • Sanierungsgebiet "Nordost"
  • Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt".

Den Geltungsbereich der festgelegten Sanierungsgebiete finden Sie im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadtentwicklung und Bauen.

Geodienste:

GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)

Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen

Bauvorhaben und Rechtsvorgänge in den von der Stadt Forst (Lausitz) festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bedürfen gemäß § 144 des Baugesetzbuches einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.


Bauliche Maßnahmen sind unabhängig davon nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig, ob sie einer Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigepflicht unterliegen oder nicht.


Der sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge:

  • die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abriss von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
  • erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
  • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über Gebrauch oder Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird
  • die Veräußerung eines Grundstücks bzw. die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeit) sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
  • die Teilung von Grundstücken

Unterlagen

Antragsformulare für sanierungsrechtliche Genehmigungen erhalten Sie im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 145 Baugesetzbuch vier Wochen. Deshalb sollte ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden.


Dazu gehören je nach Rechtsvorgang oder Bauvorhaben:

  • ein Lageplan
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Ansichtszeichnungen
  • der Kaufvertrag
  • der Miet- oder Pachtvertrag

Kosten

Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) werden für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung Gebühren in Höhe von 24,50 € erhoben.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Angelika Geisler

Telefon
03562 989-406
Fax
03562 989-403
E-Mail
a.geisler@forst-lausitz.de
Zimmer
203

Michele Schmidt

Telefon
03562 989-407
Fax
03562 989-403
E-Mail
m.schmidt@forst-lausitz.de
Zimmer
203

Isabelle Krebs

Telefon
03562 989-407
Fax
03562 989-403
E-Mail
i.krebs@forst-lausitz.de
Zimmer
302