Personalausweis vorläufig
Allgemeine Information
Gemäß dem Gesetz über Personalausweise besteht für jeden Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, der das 16. Lebensjahr vollendet hat eine Ausweispflicht.
Kinder unter 16. Jahren sind zur Antragstellung mitzubringen.
Wenn sofort (z. B. aufgrund eines Verlustes oder Diebstahls) ein Personalausweis benötigt wird, können Sie einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Gleichzeitig muss ein Antrag auf einen "normalen" Personalausweis gestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate.
Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt.
Es wird die eigenhändige Unterschrift benötigt.
Aus diesem Grund können Sie sich nicht vertreten lassen.
Unterlagen
Zur Antragstellung wird 1 aktuelles Lichtbild ( biometrietauglich 35 x 45 mm) benötigt.
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. (EC-Kartenzahlung möglich)
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
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- 104
Manuela Waldhelm
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
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Sophie König
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Carolin Pottag
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Mateusz Makiola
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- m.makiola@forst-lausitz.de
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