Pacht- und Nutzungsverträge
Allgemeine Information
Im Fachbereich Finanzen, Team Liegenschaften wird die Verpachtung von städtischen, unbebauten Grundstücken bearbeitet.
Folgende Aufgaben werden u. a. bearbeitet:
- Verpachtung oder sonstige Überlassung / Nutzung von unbebauten Grundstücksflächen der Stadt Forst (Lausitz)
- Verpachtung von städtischen Einzelgärten (keine Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG))
- Allg. Verwaltung von Dauerkleingartenanlagen (Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG)) auf städtischem Grund und Boden
- Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Forst (Lausitz)
- Verpachtung von gewerblichen unbebauten Flächen der Stadt Forst (Lausitz)
Die Antragstellung auf Abschluss eines Pacht- oder Nutzungsvertrages über ein städtisches Grundstück kann in Form einer mündlicher Vorsprache oder durch Abgabe eines entsprechenden formlosen schriftlichen Antrages erfolgen.
Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen.
Kosten
Für eine erste Beratung und/oder allg. Auskünfte entstehen keine Gebühren.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Annett Noack
- Telefon
- 03562 989-204
- Fax
- 03562 989-202
- a.noack@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 208