Osterfeuer/Traditionsfeuer, Beantragung von
Allgemeine Information
Zum Abbrennen eines Traditionsfeuers, wie Osterfeuer oder Lagerfeuer wird eine Ausnahmezulassung benötigt, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.
Unterlagen
Das Antragsformular mit der notwendigen Anlage ist im Bürgeramt des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) Lindenstraße 10 - 12, dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Forst (Lausitz), Promenade 9 und im Internet zu erhalten.
Das Antragsformular muss mindestens drei Wochen vor dem Abbrenntermin im Bürgeramt oder beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit eingereicht werden.
Auf die Erteilung einer Ausnahmezulassung besteht kein Rechtsanspruch.
Kosten
Gemäß
- Landesimmissionsschutzgesetz Abschnitt II § 7 Abs. 2 (LImschG) vom 22.07.1999 und der
- Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR) vom 17.12.2001 § 1 Anlage 2, Tarifstelle 2.4.2
wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Das Antragsformular erhallten Sie online auf dieser Seite (siehe Formulare) oder auch im Bürgeramt.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sylke Koal
- Telefon
- 03562 989-150
- Fax
- 03562 989-202
- s.koal@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 312