Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan (Stufe 4)
In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47 d) und e) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet. Die Stadt Forst (Lausitz) ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verpflichtet. Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Stadt Forst (Lausitz) die Straßen: Bundesautobahn BAB 15, Bundesstraße B 112 (Umgehungsstraße, Spremberger Straße, Berliner Straße), sowie die Frankfurter Straße (Knotenpunkt Blumenstraße bis Knotenpunkt Hochstraße). Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt im Zuge der vierten Stufe ihre bestehende Lärmaktionsplanung der dritten Stufe aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (LAP) der vierten Stufe wird nun zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt.
Den Einwohnern der Stadt Forst (Lausitz) wird hiermit die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.
Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 24.06.2024 bis 21.07.2024
digital unter
https://www.forst-lausitz.de/laermaktionsplan.120552.htm
sowie analog im 2. Obergeschoss, Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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stadtentwicklung@forst-lausitz.de
entgegen.
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