Dienstag, 27. Februar 2024 | Allgemeines | Der Landkreis Sptree-Neiße informiert Neues Gebührenverzeichnis für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
... gültig ab dem 1. März 2024
Mit Wirkung zum 1. März 2024 tritt im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ein neues Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Kraft.
Das seit dem 1. November 2015 geltende Gebührenverzeichnis wurde überarbeitet und enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Die Kosten für amtliche Leistungen im Rahmen von gewerblichen Schlachtungen und Hausschlachtungen haben sich hinsichtlich der Grundgebühr geändert. Diese wurde verringert.
- Ab dem 1. März 2024 werden Sondertarife für Teilleistungen (nur Fleischbeschau bzw. nur Lebendbeschau) abgerechnet.
- Die Ermäßigung der Gebühr für Leistungen als Staffelpreis (ab dem zweiten Tier) bei gewerblichen Schlachtungen entfällt.
- Für amtliche Leistungen an bis zu fünf Schlachttieren wird ein Einzeltierzuschlag in Höhe von 3,50 Euro je Tier berechnet.
- Gänzlich neu erfasst wurden die Gebührensätze für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb.
- Ebenfalls neu sind die Gebühren für die Fleischuntersuchung von Geflügel. Diese werden entsprechend drei verschiedener Größenkategorien abgerechnet.
- Die Kosten für Fahrtaufwendungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr in der Grundgebühr enthalten. Sie werden als Pauschale in Höhe von 23,20 Euro berechnet.
Das vollständige Gebührenverzeichnis für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 07/2024 zu finden.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa