Dienstag, 10. September 2024 | Allgemeines, Rathaus | Neues aus dem Rathaus Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg
... ein Überblick über die wesentlichsten Änderungen ab dem 01.07.2024
Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg. Was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Aufzählung der wichtigsten Änderungen:
- Keine Unterscheidung zwischen großen und kleinen Hunden – in der alten Fassung der Hundehaltverordnung wurde zwischen kleinen und großen Hunden (Gewicht über 20 kg oder Widerristhöhe von mehr als 40 cm) unterschieden. Ab sofort gelten die Regelungen der Hundehalterverordnung gleichermaßen für alle Hunde, unabhängig von der Körpergröße.
Hinweis: Das bedeutet, dass ab sofort ALLE Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit angemeldet werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für Hunde, die bereits vor dem 01.07.2024 erworben wurden.
- Abschaffung der Rasseliste – ab sofort ist das Halten aller Hunderassen in Brandenburg erlaubt. Auch die ehemals nach der Rasse festgelegten gefährlichen bzw. widerlegbar gefährlichen Hunde können ohne Einschränkungen gehalten werden.
- Das Führungszeugnis entfällt bei der ordnungsrechtlichen Anmeldung – um den Aufwand für die Hundehalter zu verringern müssen Sie nur noch ein Formular für die An- und Abmeldung eines Hundes ausfüllen. Dieses Formular gilt sowohl für die steuerliche als auch die ordnungsrechtliche An- und Abmeldung. Hierbei ist ein aktuelles Führungszeugnis nicht mehr zu erbringen.
- Gefährliche Hunde können sich einer Wesensprüfung unterziehen – bisher galt die Gefährlichkeit eines Hundes sein Leben lang. Die neue Hundehalterverordnung sieht vor, dass Hunde, die als gefährlich festgestellt wurden, wieder den Status eines nicht gefährlichen Hundes erlangen können. Dies ist möglich sofern nach Ablauf von mindestens zwei Jahren seit Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und wenn von einer positiven Verhaltensänderung des Hundes auszugehen ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Tel.: 03562 989157, Email: ordnungsamt@forst-lausitz.de.
Hinweis für Halter von ehemals widerlegbar gefährlicher Hunde (z.B. Rottweiler, Dobermann, etc.):
Durch den Wegfall der Rasseliste und der damit verbundenen Eingruppierung bestimmter Rassen als widerlegbar gefährlich, ist das Tragen der grünen Plakette nicht mehr notwendig.
Wir bitten Sie, die grünen Plaketten beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, im Bürgerbüro abzugeben oder in den Briefkasten in der Lindenstraße 10-12 einzuwerfen.
Zum Nachlesen:
Die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ist auch auf der Homepage der Stadt Forst (Lausitz) - Stadt und Verwaltung - Rathaus in der Rubrik "Was erledige ich wo?" unter: www.forst-lausitz.de/hundehaltung-anzeigen zu finden.
Stadt Forst (Lausitz)