Neubau des Durchlasses in Forst / OT Klein Bademeusel
Förderprogramm:
Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2020 gefördert.
Das Vorhaben wird mit ELER - Mitteln finanziert. Der Fördersatz beträgt 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Forst (Lausitz) ist Eigentümer und Baulastträger der Klein Bademeuseler
Straße im Ortsteil Klein Bademeusel und somit auch des die Gemeindestraße querenden Durchlasses.
Die Klein Bademeuseler Straße im Ortsteil ist der einzige öffentliche Straßenanschluss. Die Anbindung an das bestehende öffentliche Verkehrsnetz, hier Bundesautobahn A 15 Cottbus-Berlin-Dresden), Landesstraße L 49 (Richtung Forst) und die Kreisstraße K 7101(Richtung Döbern), ist dauerhaft garantiert.
Der die Klein Bademeuseler Straße querende Graben dient der Entwässerung der an-grenzenden Ackerflächen, Wiesen und Wälder sowie der Ortslage Klein Bademeusel. Der zu erneuernde Durchlass befindet sich in unmittelbarer Nähe der Lausitzer Neiße.
Die Überfahrt des Durchlasses erfolgt als Mehrfachnutzung, d.h. sie dient dem Anlieger- und Lieferverkehr, dem ÖPNV, den landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Versorgungsfahrzeuge und der touristischen Erreichbarkeit des Oder-Neiße-Radweges (Fußgänger, Radfahrer, behinderte Menschen und Fahrzeuge jeglicher Art) und trägt somit wesentlich zur touristischen Erschließung des Ortsteils und der Umgebung bei. Der Anschluss an das ÖPNV-Netz und an das regionale und überregionale Verkehrsnetz wird mit der Erneuerung des Durchlass gewährleistet.
Mit dem Neubau des Durchlasses wird die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer wesentlich erhöht.
Um alle Belange der Bewohner wie Nutzung, Umgebungsstruktur, Gestaltung, Verkehr, Infrastruktur, Landschaft, Naturschutz, Heimatgefühl und Tourismus mit dem Neubau zu berücksichtigen, ist es notwendig, die Objektplanung nach dem vorhandenen ländlichem Charakter auszuführen.
Der oberflächliche Abschluss der Fahrbahn und der Seitenbereiche wird barrierefrei ausgebildet (ohne Borde).
Ebenso wird die uneingeschränkte Mobilität für den Ortsteil Klein Bademeusel mit diesem Bauvorhaben hergestellt. Die angrenzenden bewirtschafteten Ackerflächen können dann ebenfalls ohne Bedenken von den Agrarbetrieben genutzt werden.
Es handelt sich hier um die einzige Zufahrt zum Ortsteil Klein Bademeusel. Eine Nutzung/ Teilhabe der Überführung über den neu errichteten Durchlass und die damit verbundene ungehinderte Nutzung für alle sozialen Gruppen, nationalen Minderheiten und allen Geschlechtern ist durch die Maßnahme gegeben.
Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ist für alle Menschen die sich aktiv, selbstbestimmt und möglichst uneingeschränkt bewegen wollen gedacht.
Diese Maßnahme soll die Grundversorgung im ländlichen Raum sichern, einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung leisten und die touristische Anbindung und Attraktivität des OT Klein Bademeusel erhöhen.
Ziel der Stadt Forst (Lausitz):
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Erreichbarkeit im ländlichen Raum, die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und touristischen Anbindung und die Erhöhung Attraktivität des Ortsteile Klein Bademeusel.
Durchführungszeitraum:
08/2017 bis 11/2017
Aktuelle Informationen zum Stand des Projektes:
Abnahme 10.04.2018
Ansprechpartner:
Stadt Forst (Lausitz), Der Bürgermeister, Fachbereich Bauen, Herr Tzscheuschner
Tel.: 03562 989 411, t.tzscheuschner@forst-lausitz.de