Melderegisterauskunft, einfache
Allgemeine Information
Jeder Bürger, der in der Stadt Forst (Lausitz) gemeldet ist, hat das Recht kostenlos und schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang Auskunft.
Auf schriftliche oder persönliche Anfrage gibt der Fachbereich Bürgerservice folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
Die Auskunft erfolgt über computermäßigen Ausdruck.
Es genügt die persönliche mündliche oder schriftliche Antragstellung im Bürgeramt des Fachbereiches Bürgerservice.
Mit dem Bundesmeldegesetz (§ 44 BMG) darf die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft erteilen. Sie ist von keinerlei Voraussetzungen abhängig.
Zu beachten sind jedoch von Amts wegen bestimmte Ausschlussgründe und die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Vor- und Familienname sowie die Anschrift (auch der Doktortitel) offenkundig sind und jedermann zugänglich gemacht werden können (z.B. Telefonverzeichnis).
Kosten
Die Gebühr für eine Erteilung der schriftlichen Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.
Die Gebühr ist stets im Voraus zu entrichten.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Manuela Waldhelm
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Carolin Pottag
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Corinna Freer
- Telefon
- 03562 989-530
- Fax
- 03562 7460
- c.freer@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- m.makiola@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104