Montag, 12. September 2022 | Allgemeines, Rathaus, Verkehr | Neues aus dem Rathaus Maschinelle Straßenreinigung in der Stadt Forst (Lausitz)

Informationen zur Neuregelung der Straßenreinigung

Mit Inkrafttreten der

  • „Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Reinigung (Straßenreinigung/Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (StrRS)“

am 01.01.2022 wurden verschiedene Änderungen wirksam.


Neben der kompletten Umgestaltung des Reinigungsplanes erfolgt die Ausführung der Leistung seit Saisonbeginn in Eigenleistung der Stadt Forst (Lausitz).
Die geänderten Tourenpläne wurden in den vergangenen Monaten weiter optimiert.

Für das zweite Halbjahr 2022 können wir nunmehr den aktuellen Tourenplan präsentieren.

Entsprechend der

  • Reinigungsklasse 1 (14-tägige Reinigung)
    oder der
  • Reinigungsklasse 2 (4-wöchentliche Reinigung)

finden Sie Ihre Straße in alphabetischer Reihenfolge geordnet mit den vorgesehenen Kehrterminen.

Zur Durchführung der ordnungsgemäßen Reinigung bitten wir alle Anwohner höflich, die betroffenen Straßen am jeweiligen Kehrtag freizuhalten, insbesondere von abgestellten/parkenden Fahrzeugen.


Hinweis aus dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit:

Bitte beachten Sie, dass die jeweilig geltende Beschilderung lt. straßenverkehrsrechtlicher Anordnung in den verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitten dauerhaft wirksam ist.

Dies gilt auch an kehrfreien Tagen.

Herzlichen Dank.

Sollten Sie Rückfragen oder Hinweise zur Durchführung der o.g. Reinigung haben, stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter im Betriebsamt der Stadt Forst (Lausitz) unter der Telefonnummer 03562 989-450 oder 03562 989-440 gern zur Verfügung.

Stadt Forst (Lausitz)