Mahnungen
Allgemeine Information
Öffentliche-rechtliche Forderungen, zu deren Begleichung Sie per Bescheid aufgefordert werden, werden nach gesetzlichen Vorschriften gemahnt und vollstreckt.
Die Mahnung kann bereits ab 1 Woche nach Fälligkeit erfolgen.
Es sind Gebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Danach erfolgt bei Nichtzahlung die Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten.
Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern des Teams der Kasse können weitere Kosten oder Maßnahmen vermieden werden.
Bei Anfragen bitte das Kassenzeichen und Datum der Mahnung angeben.
Kosten
Mahngebühren werden nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Kathrin Huhn
- Telefon
- 03562 989-212
- Fax
- 03562 989-216
- k.huhn@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 406 A
Doreen Baumgart
- Telefon
- 03562 989 147
- Fax
- 03562 989 216
- d.baumgart@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 407