Lärmminderungsplan
Allgemeine Information
Der in § 47 a Bundes-Immissionsschutz verankerte Lärmminderungsplanung ist ein rechtliches Instrumentarium der Kommunen zur Verringerung und Vermeidung von Belastungen durch Geräusche.
Im Gegensatz zu herkömmlichen verursacher- und emmissionsbezogenen Ansätzen betrachtet sie das Lärmproblem aus dem Blickwinkel der betroffenen Gebiete und geht von dort eingetragenen Immissionen nach.
Der Lärmminderungsplan stellt eine fachbegleitende Planung zum Flächennutzungsplan dar.
Unterlagen
Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über den im Verfahren befindlichen Lärmminderungsplan informieren.
Kosten
Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zum Lärmminderungsplan sind grundsätzlich gebührenfrei.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202