Wohnen

Lärmminderungsplan

Allgemeine Information

Der in § 47 a Bundes-Immissionsschutz verankerte Lärmminderungsplanung ist ein rechtliches Instrumentarium der Kommunen zur Verringerung und Vermeidung von Belastungen durch Geräusche.

Im Gegensatz zu herkömmlichen verursacher- und emmissionsbezogenen Ansätzen betrachtet sie das Lärmproblem aus dem Blickwinkel der betroffenen Gebiete und geht von dort eingetragenen Immissionen nach.

Der Lärmminderungsplan stellt eine fachbegleitende Planung zum Flächennutzungsplan dar.

Unterlagen

Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über den im Verfahren befindlichen Lärmminderungsplan informieren.

Kosten

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zum Lärmminderungsplan sind grundsätzlich gebührenfrei.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
202