Soziale Leistungen

Kulturförderung

Allgemeine Information

Auf der Grundlage der

  • Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine vom 01.06.2022

können eingetragene gemeinnützige Kulturvereine und Interessengemeinschaften der Stadt Forst (Lausitz) Zuschüsse beantragen.

Der Antrag muss bis zum 30.04. des Jahres bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen sein.
 
Bis zum 31.03. des Folgejahres ist durch den Antragsteller der Verwendungsnachweis (detallierter Sachbericht und Abrechnung mit Originalbelegen) vorzulegen.

Unterlagen

Bitte nutzen Sie den Förderantrag für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine und tragen die erforderlichen Angaben ein.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Michael Lampe

Telefon
03562 989-302
Fax
03562 989-303
E-Mail
m.lampe@forst-lausitz.de
Zimmer
118