Kulturförderung
Allgemeine Information
Auf der Grundlage der
- Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine vom 01.06.2022
können eingetragene gemeinnützige Kulturvereine und Interessengemeinschaften der Stadt Forst (Lausitz) Zuschüsse beantragen.
Der Antrag muss bis zum 30.04. des Jahres bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen sein.
Bis zum 31.03. des Folgejahres ist durch den Antragsteller der Verwendungsnachweis (detallierter Sachbericht und Abrechnung mit Originalbelegen) vorzulegen.
Unterlagen
Bitte nutzen Sie den Förderantrag für Maßnahmen zur Vergabe von Zuweisungen an gemeinnützige Kulturvereine und tragen die erforderlichen Angaben ein.
Formulare:
Kulturförderrichtline (01.06.2022)
pdf697.1 KB
Kulturförderrichtline, Förderantrag
pdf530.8 KB
Kulturförderung, Mittelanforderung
pdf52.3 KB
Kulturförderung, Verwendungsnachweis
pdf42.9 KB
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Michael Lampe
- Telefon
- 03562 989-302
- Fax
- 03562 989-303
- m.lampe@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 118