Kriegsgräberstätten
Allgemeine Information
Eine Fläche von rund 1,05 ha auf Forster Friedhöfen ist mit Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft belegt, für die nach dem Gräbergesetz ein dauerndes Ruherecht besteht.
Kriegsgräberstätten gibt es auf allen neun kommunalen sowie auf fünf kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet von Forst (Lausitz).
Für diese Grabanlagen wird durch das Land Brandenburg eine Ruherechtsentschädigung und eine Instandhaltungspauschale an die Stadt Forst (Lausitz) gezahlt.
Durch den Fachbereich Bauen wird die Pflege und Instandhaltung der Grabstätten organisiert, das städtische Betriebsamt, bzw. externe Pfleger führen diese Arbeiten durch.
Sanierungen von Kriegsgräberstätten werden unter Einbeziehung der Denkmalschutzbehörde und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. unter Federführung des Fachbereiches Bauen vorbereitet und realisiert.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Kerstin Frers
- Telefon
- 03562 989-425
- Fax
- 03562 989-403
- k.frers@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 304