Kleinkläranlagen
Allgemeine Information
Den Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Kleinkläranlage erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.
Die Stadt Forst (Lausitz) als zur Abwasserentsorgung verpflichtete Gemeinde erteilt im Rahmen der Antragsbearbeitung eine Stellungnahme, ob für das Grundstück, auf dem die Kleinkläranlage errichtet oder weiter betrieben werden soll, ein Anschluss an das zentrale Schmutzwasserkanalnetz vorgesehen ist.
Im Zusammenhang mit Antragsbearbeitung beantragt die Stadt Forst (Lausitz) die widerrufliche oder dauerhafte Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 66 Abs. 3 Brandenburgische Wassergesetz.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.
Kosten
Gem. Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV).
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Uwe Schmidt
- Telefon
- 03562 989-270
- Fax
- 03562 989-202
- u.schmidt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 215