Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe

Kleinkläranlagen

Allgemeine Information

Den Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Kleinkläranlage erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.

Die Stadt Forst (Lausitz) als zur Abwasserentsorgung verpflichtete Gemeinde erteilt im Rahmen der Antragsbearbeitung eine Stellungnahme, ob für das Grundstück, auf dem die Kleinkläranlage errichtet oder weiter betrieben werden soll, ein Anschluss an das zentrale Schmutzwasserkanalnetz vorgesehen ist.

Im Zusammenhang mit Antragsbearbeitung beantragt die Stadt Forst (Lausitz) die widerrufliche oder dauerhafte Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 66 Abs. 3 Brandenburgische Wassergesetz.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße.

Kosten

Gem. Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV).

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Uwe Schmidt

Telefon
03562 989-270
Fax
03562 989-202
E-Mail
u.schmidt@forst-lausitz.de
Zimmer
215