Samstag, 16. Juli 2022 | Allgemeines | Neues aus dem Rathaus Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Zentrums für Leichtbauanwendungen "Fabric Lausitz - Plattform für Leichtbau-Lösungen“

Grundlage ist der Beschluss SVV/0451/2022/1 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 01.07.2022.

Vorbemerkung
Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens ist der Beschluss SVV/0451/2022/1 „Einleitung eines nichtformellen Interessenbekundungsverfahrens zur Marktsondierung für die Errichtung eines Zentrums für Leichtbau-Lösungen (Arbeitstitel "Fabric Lausitz - Plattform für Leichtbau-Lösungen")“ der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 01.07.2022.

1. Ausgangssituation und Zielstellung
Die Stadt Forst (Lausitz) stellt sich dem Strukturwandel in der Lausitz und plant daher die Stärkung der ansässigen Wirtschaft, sowie die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen. Der Leichtbau gilt als Schlüsseltechnologie für die Bewältigung das Klimawandels und stellt eine Grundlage für künftig nachhaltige Technologien in branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten dar.

Durch die Bereitstellung einer Gebäude- und Maschineninfrastruktur für Entwicklung, Pilotfertigung und kollaborative Zusammenarbeit soll den Bestandsunternehmen die Möglichkeit der Geschäftsfelderweiterung gegeben werden und die Vernetzung von Bestandsunternehmen mit Wissenschaftseinrichtungen und externen Unternehmen zur Anbahnung von Geschäftskontakten und die Erschließung neuer Märkte gefördert werden. Unternehmen sollen gemeinsam neue Kompetenzen aufbauen und sich den Herausforderungen der Zukunft stellen können. Dafür soll ein Ort geschaffen werden, an welchem dieser Austausch und die gemeinsame Arbeit an Problemlösungen erfolgen kann.

Neben der Vernetzung der ansässigen Unternehmen bietet die zu schaffende Infrastruktur einen niederschwelligen Zutritt für Start-ups und externen Unternehmen zu bestehenden Unternehmensverbünden bzw. Geschäftspartnern. Durch eine offene Infrastruktur des Fabric Lausitz sollen vor allem mittelständisch geprägte Unternehmen erstmals die Möglichkeit erhalten, über einen niederschwelligen Zugang von Entwicklungstätigkeiten, Pilotfertigungen und der Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg zu profitieren. Die Vernetzung mit anderen Unternehmen soll so den Aufbau weiteren Know-hows und neuer Geschäftsbeziehungen, welche ohne das „Fabric Lausitz“ nicht zustande kommen würden ermöglichen.

Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt, die freiwillige kommunale und öffentliche Aufgabe der Förderung von wirtschaftsnaher Infrastruktur bei entsprechenden privaten Investitionen zu unterstützen. Sie verfügt allerdings nicht über die nötigen eigenen Ressourcen, um diese Maßnahmen in eigener Verantwortung umsetzen. Durch die Einleitung des Interessenbekundungsverfahren soll privaten Anbietern die Möglichkeit geben werden darzulegen, ob und inwieweit sie diese Aufgaben bzw. den öffentlichen Zweck zur Errichtung der wirtschaftsnahen Infrastruktur des „Fabric Lausitz“ nicht ebenso gut oder besser als die Stadt Forst (Lausitz) erbringen können. Für die Umsetzung des Vorhabens besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln aus der „Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg“.


Mit der Errichtung und dem Betrieb des Fabric Lausitz ist folgender öffentlicher Zweck zu erfüllen:

  • Sicherung von bestehenden sowie die Schaffung neuer (Ersatz-)Arbeitsplätze im industriellen Bereich, um sich in der Region für die Zukunft krisenfest aufzustellen
  • Förderung von Vernetzung und Innovation sowie Technologietransfer aus Forschungseinrichtungen in lokale Unternehmen, durch Bereitstellung von Gebäude- und Anlageninfrastruktur
  • Qualifikation, Fachkräftegewinnung auch in Kooperation mit OSZ1 SPN bei praxisnaher Ausbildung
  • Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestehender Unternehmen durch Stärkung der Innovationskraft, Entwicklung neuer Geschäftsfelder
  • Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Forst (Lausitz), insbesondere des Logistik- und Industriezentrums Lausitz in Forst (Lausitz), als Ausgangspunkt weiterer technologiegetriebener Ansiedlung
  • Schaffung einer Testumgebung zur Erprobung digitaler Vernetzung in der Produktion und Überführung in smarte Anwendungen


2. Leistungsbeschreibung: Investitionsgegenstand und Betreibung des Technologiezentrums
Das Interessenbekundungsverfahren umfasst die Planung und die Errichtung sowie die Betreibung des Technologiezentrums.

Das Fabric Lausitz soll so gestaltet sein, dass sich Gebäude, technische Anlagen, Maschinenpark und die konzeptionelle Ausrichtung auf diese Themenfelder fokussieren:

  • Energie- und Mobilitätsanwendungen unter Berücksichtigung von Leichtbaukonzepten
  • synergetische Anwendung von Technologie, hybride Bauteile, Pilotfertigung,
  • digitale Vernetzung zu smarten Anwendungen.


2.1 Planung und Errichtung eines attraktiven und funktionalen Gebäudes

2.1.1 Gebäude

Verfügbare Nutzfläche: ca. 5000 qm
Nutzungseinheiten:

Büros
Co-working-Bereich
Funktionstrakt zur Nutzung als Begegnungsort
flexible Meeting- und Veranstaltungsräume
Halle/Labor/Laborwerkstatt

Attraktiver Außenbereich Parkplatz
Ladezone
Transferbereiche Stellplätze
Grünanlagen, Grasflächen

Erweiterungsoption
Es wird eine Gebäudestruktur gewünscht, die eine offene Kommunikation unter den Mietern ermöglicht.


2.1.2 Ausstattung


Grundausstattung / Büro- und Gemeinschaftsflächen nach ergonomischen Anforderungen

  • Technische Infrastruktur (Scanner, Drucker, Telefonanlage etc.)
  • Mobiliar für Co-Working Arbeitsplätze
  • Mobiliar und Konferenztechnik für Beratungsräume
  • Ausstattung der Begegnungsräume (Küche, Aufenthaltsflächen)


Technische Gebäudeausstattung

  • Zentraldruckluft, Zentralvakuum und Verteilung, Klimatisierung (Halle-, Laborbereiche)
  • Krananlage
  • Luftfilteranlagen (Stäube, chemische Bestandteile)
  • Netzwerk, W-Lan, Klimatisierung (Büro)


Maschinenpark
für die Fertigung von Demonstratoren, Umsetzung von Pilotfertigungen Verarbeitung hybrider Materialien: Kunststoff, Faser, Metall 

  • Fräse (Kunststoff, Aluminium, Stahl)
  • Anlage für Vakuuminfusion mit Entgaser (große Bauteile)
  • Faserwickelanlage (z.B. Fertigung v. Wasserstofftanks mit Carbonfaserverstärkung)
  • Verschiedene Additive Fertigungen (Filament, Sinter, Direktextrusion)
  • CNC-Cutter (Carbonfaser geeignet)
  • Spritzgussmaschine (groß, geeignet für nachhaltige Composite)
  • Heißpresse
  • Extruder (Entwicklung neuer nachhaltiger Composite)
  • Kalander (Entwicklung dünner Verbundmaterialien auf Basis von Rollenware)
  • Prüf- und Messgeräte


2.2 Betreibung des Technologiezentrums

Die Betreibung des Technologiezentrums für leichtbauaffine Unternehmen umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Gründerbetreuung und -begleitung
  • Projektentwicklung
  • Fördermittelakquise
  • Bereitstellung von Technik und Knowhow für Pilotprojekte und Entwicklungsarbeiten von Unternehmen
  • Akquise und Ansiedlung von Unternehmen, die sich mit Leichtbauanwendungen beschäftigen
  • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Pflege von Bestandsunternehmen, Gründungen und Ansiedlungen
  • Begleitung des Technologietransfers von BTU und weiteren Forschungseinrichtungen zu regionalen Unternehmen sowie
  • Unterstützung bei der Vermarktung auf nationalen und internationalen Märkten
  • enge Zusammenarbeit mit wirtschaftsfördernden Einrichtungen der Region

Die Erfüllung der o.g. Aufgaben hat durch den Betreiber kostendeckend zu erfolgen. Eine Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten durch die Stadt Forst (Lausitz) ist nicht vorgesehen.

Zur Umsetzung des öffentlichen Zwecks wird die Stadt Forst (Lausitz) vom Leistungsbestimmungsrecht für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist gemäß der „Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg“ Gebrauch machen.



3. Mit Interessenbekundung einzureichende Unterlagen
Mit der Interessenbekundung ist ein Grobkonzept, basierend auf den vorangehenden Aufgabenstellungen der Punkte 1 und 2, einzureichen.



4. Zeitlicher Ablauf und Fristen

  • 16.07.2022 - Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens
  • 13.08.2022 - Ende Interessenbekundungsverfahren (Einreichungsfrist Grobkonzepte)
  • ab 15.08.2022 - Auswertung der eingereichten Grobkonzepte mit anschließender Angebotsaufforderung unter Darstellung der Leistungsfähigkeit und Kompetenzen der interessierten Unternehmen
  • 07.10.2022 - Beauftragung des Interessenten durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) (Übertragung des öffentlichen Zwecks)


Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt.

Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.


Ansprechpartner für Rückfragen und Adressat für Einreichung der Grobkonzepte:

Stadt Forst (Lausitz)
Die Bürgermeisterin
Stabsstelle der Bürgermeisterin und für Wirtschaftsförderung Strukturentwicklung/Projektmanagement Florian Müller
Lindenstraße 10-12
03149 Forst (Lausitz)

Telefon: +49 3562 989-246 | E-Mail: f.mueller@forst-lausitz.de

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