Hundesteuern
Allgemeine Information
Steuerpflichtiger ist der Halter des Hundes.
Hundehalter ist:
- wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat,
- wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen aufgenommen hat.
Die Hundesteuer richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung.
Mit der Anmeldung der Hundesteuer erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Die Steuer wird jährlich erhoben. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.
Hunderasse
Sofern die Angabe "Mischling" erfolgt, ist die entsprechende Kreuzung anzugeben.
Verlust einer Hundemarke
Der Hundehalter erhält gegen Zahlung einer Gebühr von 5,50 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt. Der Empfang ist zu quittieren.
Abmelden des Hundes
Beim Abmelden des Hundes ist die Bescheinigung des Tierarztes zu kopieren und mit dem Abmeldeformular dem Fachbereiches Finanzen zu übergeben.
Kosten
Die Steuer beträgt in der Stadt Forst (Lausitz) jährlich
- für den 1. Hund - 66,00 €
- für den 2. Hund - 78,00 €
- für den 3. Hund und jeden weiteren Hund - 90,00 €.
Die Steuer für die gefährlichen Hunde gemäß § 3 (2) dieser Satzung beträgt jährlich 613,20 € je Hund.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Furkert
- Telefon
- 03562 989-230
- Fax
- 03562 989-202
- p.furkert@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 414
Christina Gerschwitz
- Telefon
- 03562 989-234
- Fax
- 03562 989-202
- ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 417
Tim Richter
- Telefon
- 03562 989-233
- Fax
- 03562 989-202
- t.richter@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 418
Sarah Dunkel
- Telefon
- 03562 989-232
- Fax
- 03562 989-202
- s.dunkel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 417