Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Hundehaltung

Hundesteuern

Allgemeine Information

Steuerpflichtiger ist der Halter des Hundes.

Hundehalter ist:

  • wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat,
  • wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen aufgenommen hat.


Die Hundesteuer richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung.

Mit der Anmeldung der Hundesteuer erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Die Steuer wird jährlich erhoben. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.


Hunderasse

Sofern die Angabe "Mischling" erfolgt, ist die entsprechende Kreuzung anzugeben.


Verlust einer Hundemarke

Der Hundehalter erhält gegen Zahlung einer Gebühr von 5,50 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt. Der Empfang ist zu quittieren.


Abmelden des Hundes

Beim Abmelden des Hundes ist die Bescheinigung des Tierarztes zu kopieren und mit dem Abmeldeformular dem Fachbereiches Finanzen zu übergeben.

Kosten

Die Steuer beträgt in der Stadt Forst (Lausitz) jährlich

  • für den 1. Hund - 66,00 €
  • für den 2. Hund - 78,00 €
  • für den 3. Hund und jeden weiteren Hund - 90,00 €.


Die Steuer für die gefährlichen Hunde gemäß § 3 (2) dieser Satzung beträgt jährlich 613,20 € je Hund.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Furkert

Telefon
03562 989-230
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.furkert@forst-lausitz.de
Zimmer
414

Christina Gerschwitz

Telefon
03562 989-234
Fax
03562 989-202
E-Mail
ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
Zimmer
417

Tim Richter

Telefon
03562 989-233
Fax
03562 989-202
E-Mail
t.richter@forst-lausitz.de
Zimmer
418

Sarah Dunkel

Telefon
03562 989-232
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.dunkel@forst-lausitz.de
Zimmer
417