Grundstücksentwässerung
Allgemeine Information
In der Stadt Forst (Lausitz) besteht ein Trennsystem, d.h. Schmutz- und Niederschlagswasser werden in getrennten Kanälen gesammelt und fortgeleitet.
Für Niederschlagswasser gilt der Grundsatz, dass dieses auf dem eigenen Grundstück zur Versickerung gebracht wird. Ist dies nicht möglich besteht die Möglichkeit, wenn ein Niederschlagswasserkanal in der Straße vorhanden ist, sich an diesen anzuschließen.
Man unterscheidet Grundstücksanschlussleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen.
Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen vom öffentlichen Hauptsammler bis zur Grenze des zu entwässernden Grundstückes. Grundstücksanschlussleitungen werden von der Stadt oder ihrer Beauftragten hergestellt, unterhalten und beseitigt.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind die Hausanschlussleitungen (Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude) und die sonstigen Einrichtungen auf dem zu entwässernden Grundstück, die der Entwässerung des Grundstückes dienen. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist durch den Grundstückseigentümer herzustellen, zu unterhalten und zu beseitigen.
Soll ein Grundstück sowohl an die öffentliche Schmutzwasser- als auch an den Niederschlagswasseranlage angeschlossen werden, ist dies beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) zu beantragen (siehe auch Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse).
Stilllegungen oder Veränderungen der Grundstücksentwässerungsanlage sind beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) anzuzeigen und von diesem abnehmen zu lassen.
Unterlagen
Der Entwässerungsantrag liegt sowohl bei der Stadt Forst (Lausitz) im Fachbereich Stadtentwicklung (Ansprechpartnerin: Frau Horn), als auch beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) (Ansprechpartner: Herr Seidel und Herr Schmidt) vor.
Auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) im Bereich Formulare besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich diesen Antrag herunter zu laden.
Nach Antragsbearbeitung erteilt die Stadt Forst (Lausitz) die Entwässerungsgenehmigung.
Grundlagen
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Kosten
Laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) beträgt die Gebühr für die Entwässerungsgenehmigung 17,50 €.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Kathrin Horn
- Telefon
- 03562 989-417
- Fax
- 03562 989-403
- k.horn@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 216
Sven Seidel
- Telefon
- 03562 989-271
- Fax
- 03562 989-202
- s.seidel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 219
Birgit Kunitz
- Telefon
- 03562 6998510
- Fax
- 03562 989-202
- b.kunitz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Kläranlage Gubener Straße 141
Kathrin Horn
- Telefon
- 03562 989-417
- Fax
- 03562 989-403
- k.horn@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 216
Toni Nickel
- Telefon
- 03562 989-417
- Fax
- 03562 989-403
- t.nickel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 216