Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe

Grundsteuer

Die Regelungen des Grundsteuergesetzes berechtigen die Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuern zu erheben.

Allgemeine Information

Die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde wird in der Regel auf der Basis eines Grundsteuermeßbescheides des zuständigen Finanzamtes durchgeführt.

Die Hebesätze belaufen sich gegenwärtig auf:

  • 316 v.H. für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)

und

  • 405 v.H. für alle sonstigen Grundstück (Grundsteuer B)


Mit einer Grundsteuer B sind auch Gebäude auf fremden Grund und Boden wie z. B. Garagen und Gartenlauben steuerlich zu veranlagen.

Die Grundsteuer richtet sich stets nach den Verhältnissen zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres. Das bedeutet, dass Veränderungen, die im Laufe des Jahres eintreten, erst mit Beginn des folgenden Jahres berücksichtigt werden können.

Verkauft also ein Grundstückseigentümer sein Grundstück, so ist er mindestens noch bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf vollzogen wurde, für das betreffende Anwesen zahlungspflichtig.

Unterlagen

Die wichtigste Voraussetzung für die Veranlagung der Grundsteuer gegenüber dem Käufer eines Grundstückes ist stets die Vorlage des Grundsteuermeßbescheides des Finanzamtes.

Kosten

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden jährlich mit der Haushaltssatzung bzw. einer Hebesatzsatzung festgesetzt.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Furkert

Telefon
03562 989-230
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.furkert@forst-lausitz.de
Zimmer
414

Christina Gerschwitz

Telefon
03562 989-234
Fax
03562 989-202
E-Mail
ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
Zimmer
417

Tim Richter

Telefon
03562 989-233
Fax
03562 989-202
E-Mail
t.richter@forst-lausitz.de
Zimmer
418

Sarah Dunkel

Telefon
03562 989-232
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.dunkel@forst-lausitz.de
Zimmer
417