Freitag, 21. März 2025 | Allgemeines, Rathaus | Aus dem Rathaus Grundsteuer und andere Grundbesitzabgaben

Das sollten Sie wissen

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den Vorgaben des neuen Grundsteuerrechts berechnet. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: dem Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt ermittelt und festlegt, sowie dem Hebesatz, den die Stadt Forst (Lausitz) bestimmt. Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel: Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, um die jährlich zu zahlende Grundsteuer zu bestimmen.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sind in der am 14.02.2025 von der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschlossenen Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) festgelegt worden. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) liegt der Hebesatz bei 316 v. H., während für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) ein Hebesatz von 405 v. H. gilt. Nur die Stadtverordnetenversammlung hat die Möglichkeit, eine Anpassung der Hebesätze durch Beschluss herbeizuführen. Das vom Bund angeführte Prinzip der Aufkommensneutralität bleibt hierbei zu berücksichtigen. Die Stadt Forst (Lausitz) versendet die Abgabenbescheide (Grundbesitzabgaben und Hundesteuer) in der letzten Märzwoche 2025.

Jeder Empfänger eines Grundsteuerbescheides sollte für sich prüfen,

  • ob der Grundsteuermessbetrag korrekt ist, also ob diese Zahl mit der aus dem Bescheid des Finanzamtes Cottbus für den Steuermessbetrag übereinstimmt;
  • ob folgende Berechnung stimmt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer pro Jahr.

Falls an einer dieser Stellen ein Wert fehlerhaft übertragen wurde, wenden Sie sich bitte an das Team Steuern der Stadt Forst (Lausitz).

Sie können während der Sprechzeiten persönlich im Alten Rathaus (Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)) vorsprechen oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie auf den Abgabenbescheiden.

Die Sprechzeiten sind:

  • Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr.

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Cottbus, Vom-Stein-Str. 29, 03050 Cottbus.

Die aktuelle Hebesatzsatzung finden Sie im Internet unter www.forst-lausitz.de – Stadt und Verwaltung – Rathaus – Ortsrecht.

Stadt Forst (Lausitz)