Grundbesitzabgaben, sonstige
Allgemeine Information
Über die für die Grundsteuerveranlagung verwendeten Personenkonten werden auch weitere Gebührenarten veranlagt. Dies sind insbesondere:
- Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst
- Gebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Kanal und
- Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Gewässerverbandes Spree-Neiße
Unterlagen
Einzureichende Unterlagen sind in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich abzustimmen.
Kosten
Rechtsgrundlage für die entsprechenden Gebühren sind die jeweils gültigen Satzungen der Stadt Forst (Lausitz).
Diese Gebührenarten werden entsprechend der Gegebenheiten des einzelnen Grundstücks berechnet. Die Berechnungsgrundlagen, wie Frontmeterlängen, Größe befestigter Flächen u.ä. werden in der Regel durch die zuständigen Fachbereiche festgestellt und dem Fachbereich Finanzen zugearbeitet.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Furkert
- Telefon
- 03562 989-230
- Fax
- 03562 989-202
- p.furkert@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 414
Christina Gerschwitz
- Telefon
- 03562 989-234
- Fax
- 03562 989-202
- ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 417
Tim Richter
- Telefon
- 03562 989-233
- Fax
- 03562 989-202
- t.richter@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 418
Sarah Dunkel
- Telefon
- 03562 989-232
- Fax
- 03562 989-202
- s.dunkel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 417