Grabmale, Aufstellung
Allgemeine Information
Die Aufstellung der Grabmale wird von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung genehmigt und kontrolliert.
Die Beantragung der Aufstellung eines Grabmales erfolgt durch den Bürger selbst.
Die Ausführung der Arbeiten hat ein vom Bürger zu beauftragendes, zugelassenes Unternehmen (Steinmetzbetrieb) vorzunehmen. Diese Zulassungen erteilen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung für gewerblich tätige Unternehmen (Steinmetzbetriebe). Die Betriebe müssen jährlich Qualifizierungsnachweise vorlegen um die o. g. Zulassung zu erhalten.
Nach dem Aufstellen der Grabmale hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle durch regelmäßige Kontrollen die Standsicherheit der Grabmale zu gewährleisten.
Werden Mängel oder Unzulänglichkeiten durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Dienstalltag oder im Zuge der jährlichen Standsicherheitskontrolle (Verkehrssicherungspflicht) festgestellt, wird der Bürger darüber in Kenntnis gesetzt.
Für die umgehende Wiederherstellung der Sicherheit an der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Unterlagen
Ein Antrag zur Aufstellung eines Grabmales wird durch die Friedhofsverwaltung ausgehändigt und durch das zu beauftragende Unternehmen weiter bearbeitet.
Kosten
Gebühren entstehen entsprechend der derzeit gültigen Satzung.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Anke Schulz
- Telefon
- 03562 989-456
- Fax
- 03562 989-473
- a.schulz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 306