Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe

Gewerbesteuer

Allgemeine Information

Die Gemeinde ist auf der Basis des Gewerbesteuergesetzes berechtigt, Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Gewerbesteuermessbetrag auszugehen, den das jeweilig zuständige Finanzamt der hebeberechtigten Gemeinde in einen entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid mitteilt.

Gegenüber dem Steuerpflichtigen wird die Gewerbesteuer mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt. Dies gilt sowohl für die Veranlagung abgeschlossener Jahre als auch für die Gewerbesteuervorauszahlung.

Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen werden durch den zuständigen Fachbereich angefordert.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Furkert

Telefon
03562 989-230
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.furkert@forst-lausitz.de
Zimmer
414

Christina Gerschwitz

Telefon
03562 989-234
Fax
03562 989-202
E-Mail
ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
Zimmer
417