Gewerbesteuer
Allgemeine Information
Die Gemeinde ist auf der Basis des Gewerbesteuergesetzes berechtigt, Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Gewerbesteuermessbetrag auszugehen, den das jeweilig zuständige Finanzamt der hebeberechtigten Gemeinde in einen entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid mitteilt.
Gegenüber dem Steuerpflichtigen wird die Gewerbesteuer mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt. Dies gilt sowohl für die Veranlagung abgeschlossener Jahre als auch für die Gewerbesteuervorauszahlung.
Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen werden durch den zuständigen Fachbereich angefordert.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Furkert
- Telefon
- 03562 989-230
- Fax
- 03562 989-202
- p.furkert@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 414
Christina Gerschwitz
- Telefon
- 03562 989-234
- Fax
- 03562 989-202
- ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 417