Gefährliche Hunde, Erlaubnis zum Halten
Allgemeine Information
Bei Hunden folgender Rassen sowie deren Kreuzungen ist nach der vorliegenden Hundehalterverordnung von der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auszugehen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Die Gefährlichkeit dieser Rassen und Kreuzungen kann nicht widerlegt werden.
Hunde dieser Rassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
Die Haltung dieser Rassen ist im Sinne des § 8 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004 (GVBl. II Nr. 17) verboten.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Daniel Kaiser
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