Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Gebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Parken auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkflächen

Gebührenordnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Parken auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkflächen

Auf der Grundlage des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. I S. 310,319), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) sowie der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 24.09.1993 (GVBl. Bbg. II Nr. 69, S. 645 vom 29.09.1993) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2009 folgende Gebührenordnung beschlossen:

§ 1
Die Parkgebühren betragen auf den öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkflächen

0,25 Euro je halbe Stunde

0,50 Euro je Stunde

4,00 Euro Tageskarte für den Parkplatz Rosengarten.

§ 2
Für die Parkflächen auf den öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen Friedrichplatz, Lindenplatz und Steinstraße werden die Gebühren ganzjährig an den Werktagen Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 bis 13:00 Uhr erhoben.
Die Mindestparkdauer wird auf 30 Minuten festgelegt.

§ 3
Für den öffentlichen Parkplatz Rosengarten erfolgt die Gebührenerhebung jährlich vom 01.04. bis 31.10.,täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr. Eine zeitliche Parkbegrenzung erfolgt auf dem Parkplatz Rosengarten nicht.

§ 4
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2010 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 15. Oktober 1993 (Drucksachennummer 641/93) außer Kraft).

Forst (Lausitz), 08.12.2009

Jürgen Goldschmidt
Hauptamtlicher Bürgermeister


Ordnung: Neufassung
Beschluss: 04.12.2009
Ausfertigung: 08.12.2009
Inkrafttreten: 01.01.2010

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