Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2021)

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Programm

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2021)

Gefördert durch:

Land Brandenburg

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den Straßenbau. Sie erhalten die Förderung für

- Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen,

- Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr sowie

- Radverkehrskonzepte sowie Machbarkeitsstudien der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr.

Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Neubauvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent. Bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in kommunaler Baulast sowie Radverkehrskonzepten und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.

Weiterführende Links: