Fäkalienabfuhr (dezentrale Abwasserentsorgung)
Allgemeine Information
Die Stadt Forst (Lausitz) betreibt in ihrem Entsorgungsgebiet die dezentrale Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser als rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtung.
Als an die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen gelten alle Grundstücke, auf denen ständig oder zeitweilig Schmutzwasser anfällt, sofern diese nicht an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Dazu zählt auch die Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben in Gartengrundstücken.
Zur Erbringung der Leistung für das Einsammeln und Befördern der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen bedient sich der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung eines Dienstleisters.
Dieser wird im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) bekannt gegeben.
Informationen erhalten Sie direkt beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).
Grundlagen
Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung).
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Sven Seidel
- Telefon
- 03562 989-271
- Fax
- 03562 989-202
- s.seidel@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 219
Birgit Kunitz
- Telefon
- 03562 6998510
- Fax
- 03562 989-202
- b.kunitz@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Kläranlage Gubener Straße 141
Richard Smoller
- Telefon
- 03562 6999310
- Fax
- 03562 989-202
- r.smoller@forst-lausitz.de
- Zimmer
- Kläranlage Gubener Straße 141