Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Unternehmen und Gewerbe

Fäkalienabfuhr (dezentrale Abwasserentsorgung)

Allgemeine Information

Die Stadt Forst (Lausitz) betreibt in ihrem Entsorgungsgebiet die dezentrale Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser als rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtung.

Als an die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen gelten alle Grundstücke, auf denen ständig oder zeitweilig Schmutzwasser anfällt, sofern diese nicht an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Dazu zählt auch die Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben in Gartengrundstücken.

Zur Erbringung der Leistung für das Einsammeln und Befördern der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen bedient sich der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung eines Dienstleisters.
Dieser wird im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) bekannt gegeben.

Informationen erhalten Sie direkt beim Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz).

Grundlagen

Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung).

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sven Seidel

Telefon
03562 989-271
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.seidel@forst-lausitz.de
Zimmer
219

Birgit Kunitz

Telefon
03562 6998510
Fax
03562 989-202
E-Mail
b.kunitz@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141

Richard Smoller

Telefon
03562 6999310
Fax
03562 989-202
E-Mail
r.smoller@forst-lausitz.de
Zimmer
Kläranlage Gubener Straße 141