Denkmalschutz
Allgemeine Information
Die Denkmalliste wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vom Landkreis Spree-Neiße erarbeitet und fortgeschrieben.
Erlaubnisverfahren sind bei dieser Behörde zu führen.
Die Stadt Forst (Lausitz) erteilt lediglich Auskünfte und Informationen.
Allgemeine Anfragen zu den Denkmälern sind laut Denkmalliste in:
a) mündlicher Form
b) schriftlicher Form
möglich.
Unterlagen
Anträge auf erlaubnispflichtige Maßgaben müssen grundsätzlich in schriftlicher Form bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vom Landkreis Spree-Neiße erfolgen.
Die Zuständigkeit für kommunale Denkmäler liegt für:
- Baudenkmäler beim Fachbereich Stadtentwicklung
- Kunstdenkmäler beim Fachbereich Stadtentwicklung
- Bodendenkmäler im öffentlichen Verkehrsraum beim Fachbereich Bauen
der Stadt Forst (Lausitz).
Für nicht kommunale Denkmäler ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße zuständig. Hier können auch die Antragsunterlagen angefordert werden.
Diese Anträge müssen mindestens enthalten:
- Objekt bzw. Gegenstand laut Denkmalliste,
- Inhalt der Maßnahme,
- Voraussichtliche Kosten und Dauer der Maßnahme,
- Sind sonstige Genehmigungen erforderlich, bzw. liegen diese vor.
Kosten
Die durch die Stadt Forst (Lausitz) erteilten Auskünfte zum Denkmalschutz sind gebührenfrei.
Gebühren für erlaubnispflichtige Maßnahmen lt. Denkmalschutzgesetz richten sich nach der Gebührensatzung des Landkreises Spree-Neiße und sind bei er Unteren Denkmalschutzbehörde (Tel.: 03562 986-16140) nachzufragen.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Angelika Geisler
- Telefon
- 03562 989-406
- Fax
- 03562 989-403
- a.geisler@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 203
Sabine Jahnke
- Telefon
- 03562 989-410
- Fax
- 03562 989-403
- s.jahnke@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 301