Bundestagswahl 2025

... am Sonntag, den 23. Februar 2025

Ansprechpartner

Wahlleiter Sandro Glode
Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de
Stellv. Wahlleiterin

Silvia Ernst
Telefon: 03562 989-116 | E-Mail: s.ernst@forst-lausitz.de


Auf Ersuchen des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag der vorgezogenen Bundestagswahl bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Das Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 1) gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der jeweils laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit den Hauptferienzeiten kollidieren.

Zur Informationsseite des Landes Brandenburg zum Thema Wahlen.


 

Wahlkreiseinteilung

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in der Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) beschrieben. Sie ist am 14. März 2024 in Kraft getreten.

Auf das Land Brandenburg entfallen zehn Bundestagswahlkreise. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 56 bis 65. Die Stadt Forst (Lausitz) gehört zum Wahlkreis 64 (Cottbus - Spree-Neiße).

Bekanntmachung der Gemeindebehörde vom 18.01.2024:

... über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Während des Wahlkampfes haben die Parteien in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Ansprechpartner für Sondernutzung in der Stadt Forst (Lausitz):

Fachbereich Bauverwaltung
Martin Kockott

Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 202
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Telefon: 03562 989-416
E-Mail: m.kockott@forst-lausitz.de

Unterlagen:

Nachstehende Unterlagen dienen der Beantragung von Wahlwerbung und derer Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz).


Briefwahl

Das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung steht. Deshalb empfiehlt das Wahlbüro vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.

Für Bürgerinnen und Bürger, die dennoch die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden.

Können die Briefwahlunterlagen schon vorher angefordert werden?

Das Wahlbüro schaltet ab Samstag, 18. Januar 2025 einen Link unter www.forst-lausitz.de auf der städtischen Website frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025, erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Das Wahlbüro rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel.

Ist es möglich, schon vorher zu wählen?

Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich. Die Stadt wird ihr Briefwahllokal für die Briefwahl im Bürgeramt des Rathauses, Lindenstraße 10-12, zum 10. Februar 2025 öffnen.

Kann jemand per Vollmacht für mich wählen?

Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.

Ist es möglich, vom Urlaubsort aus zu wählen?

Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.

Was ist, wenn die Briefwahlunterlagen nicht ankommen?

Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12:00 Uhr neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich.

Bis wann muss der ausgefüllte Wahlbrief bei der Stadt vorliegen?

So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Forst (Lausitz) eingehen. Die Wahlunterlagen können auch persönlich in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder im Bürgeramt abgegeben werden.

Das ist auch kurzfristig am Wahltag noch bis 18:00 Uhr möglich.

Sie können die Unterlagen zur Briefwahl online hier beantragen:

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12071076%2F

Das Briefwahllokal öffnet ab 10.02.2025 in der Lindenstraße 10 – 12 in Forst (Lausitz) im Bürgeramt. Dort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen zu den allgemeinen Öffnungszeiten persönlich abholen oder direkt vor Ort wählen.

Montag: 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 14.02.2025: 09:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 09:00 - 15:00 Uhr

Änderung für das Wahllokales 005 – Sacro

Das Wahllokal im Ortsteil Sacro, wechselt für die anstehende Wahl in das Evangelische Gemeindehaus Sacro, Dorfstraße 22 a, 03149 Forst (Lausitz) OT Sacro. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles, erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit dem Vermerk des Wahllokales.

Es wird um Beachtung gebeten.

Sämtliche Wahllokale darüber hinaus behalten in der bisherigen Einrichtung ihre Gültigkeit.