Montag, 13. Januar 2025 | Allgemeines, Rathaus | Neues aus dem Rathaus Bundestagswahl 2025: Briefwahl mit verkürzten Fristen

... wichtige Hinweise aus dem Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz)

Das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) weist darauf hin, dass durch verkürzte Fristen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen für die Briefwahl zur Verfügung steht. Deshalb empfiehlt das Wahlbüro vorrangig die Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal.


Für Bürgerinnen und Bürger, die dennoch die Briefwahl in Betracht ziehen, hat das Wahlbüro der Stadt Forst (Lausitz) die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Die Briefwahl kann sofort nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss unterschrieben dem Wahlbüro übermittelt werden.

Das Wahlbüro schaltet ab Samstag, 18. Januar 2025 einen Link unter www.forst-lausitz.de auf der städtischen Website frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Ein Versand der Briefwahlunterlagen wird frühestens ab Montag, 10. Februar 2025, erfolgen. Grund: Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel erst Anfang Februar gedruckt werden. Das Wahlbüro rechnet demnach gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit dem Erhalt der Stimmzettel.

Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich. Die Stadt wird ihr Briefwahllokal für die Briefwahl im Bürgeramt des Rathauses, Lindenstraße 10-12, zum 10. Februar 2025 öffnen.

Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.

Das ist möglich. Wer sich im Urlaub aufhält, kann die Briefwahlunterlagen anfordern und eine Wunschadresse angeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Innerhalb Deutschlands ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe tragen die Wählerinnen und Wähler.

Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12:00 Uhr neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wählerinnen und Wähler unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Es ist erforderlich, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Wichtig: Andernfalls ist eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal nicht mehr möglich.

So früh wie möglich. Die Wählerinnen und Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Forst (Lausitz) eingehen. Die Wahlunterlagen können auch persönlich in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen oder im Bürgeramt abgegeben werden.

Das ist auch kurzfristig am Wahltag noch bis 18:00 Uhr möglich.

Stadt Forst (Lausitz)