Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB Beschluss zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 03/2024 vom 14.06.2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 31.05.2024 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ beschlossen (Beschlussvorlage Nr. SVV/0710/2024). Ein Ziel der Planungen ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich ist ca. 23.494 m² groß und umfasst das Flurstück 410 der Gemarkung Forst, Flur 37.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt. Dieses vorbereitende Bauleitplanverfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ durchgeführt.

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